Journalisten-Club

ORF-Streit: "Verstoß gegen Menschenrechtskonvention"

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ÖJC-Präsident lehnt Social-Media-Guidelines des ORF ab.

Als einen massiven Eingriff der ORF-Geschäftsführung in die Grund- und Freiheitsrechte der ORF-Mitarbeiter sieht der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), Fred Turnheim, die interne Anweisung des Generaldirektors, auch „im privaten Umfeld“ keine Meinungsäußerungen über politische Akteure oder Organisationen abzugeben.

„Dies ist ein massiver Verstoß gegen den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen den Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes“, argumentiert Turnheim.

Wrabetz verteidigt Guidelines als Entwurf

Die Pläne für Social-Media-Guidelines im ORF sorgen für Wirbel. Auf Twitter gehen die Wogen hoch, in- und ausländische Medien schrieben von einem "Maulkorb", und auch SPÖ-Mediensprecher Thomas Drozda ortet einen "Maulkorberlass". ORF-Chef Alexander Wrabetz wies solche Vorwürfe am Mittwoch im APA-Gespräch als "absurd" zurück und betonte: Es handle sich um einen Entwurf, der diskutiert werde.
 
Dieser Entwurf sei vergangenen Freitag an Redakteursrat, Zentralbetriebsrat, Chefredakteure und ORF-Direktoren gegangen, erklärte Wrabetz. Nachdem das Papier publik geworden war, schickte er nun noch eine Information an denselben Adressatenkreis nach: "Der guten Ordnung halber" hält er darin fest, dass der Text "ein Entwurf ist, der noch mit der Redakteursvertretung und dem Zentralbetriebsrat beraten wird", heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben: "Darüber hinaus bin ich für Anregungen im Hinblick auf Formulierungen dankbar."
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