Beschwerde

Asylgesetz: Freiheitliche Jugend zieht vor Verfassungsgericht

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Die Freiheitliche Jugend hat wegen des Asylgesetzes eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erarbeiten lassen, die am Donnerstag eingebracht werden soll.  

Es würden durch "verfassungswidrige Paragrafen" Kinder- und Jugendrechte verletzt, hieß es am Mittwoch in Linz. Oberösterreichs Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner rechtfertigte jenen Individualantrag mit dem unkontrollierten Zuzug nach Österreich. Damit seien "Gewalt, Hass und Terror" angekommen.

"Jene, die Schutz suchen, sind jetzt die, vor denen unsere Kinder Schutz brauchen", führte er in der Pressekonferenz aus. So seien Hunderte Fälle von Gewalttaten von Migranten bekannt, bei denen Opfer zumeist Österreicher waren, nicht selten Kinder und Jugendliche. Das aktuelle Asylgesetz gewährleiste allerdings nicht den grundrechtlich gebotenen Schutz an Freiheit und Sicherheit, führte Rechtsanwalt Michael Schilchegger aus. So fuße die Verfassungsbeschwerde auf den staatlichen Schutzpflichten gegenüber Kindern, wie sie in der Bundesverfassung festgeschrieben wurden, sowie auf den staatlichen Schutzpflichten gegenüber Menschen, wie sie in der Europäischen Grundrechte-Charta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten wurden, erklärte er.

Österreich blockiere sich "mit einem Asylgesetz, das es so nicht geben dürfte", meinte er. "Faktische Abschiebungen" von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, seien nämlich nicht möglich.

Das Mitglied im Bundesvorstand der Freiheitlichen Jugend, Daniel Hartl, stellte den direkten Bezug von wachsender Gewalt und wachsender Migration her. Daher sehe er Handlungsbedarf, weshalb er die Beschwerde beim VfGH einbringen werde.

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