Erster öffentlicher Ausschuss im Wiener Rathaus

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Transparent und für alle BürgerInnen vor Ort mitzuverfolgen hat heute im Wiener Rathaus der erste öffentliche Petitionsausschuss stattgefunden. 

„Mit der Reform des Petitionsrechts haben wir als Fortschrittskoalition erstmals einen Ausschuss für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Reform des Petitionsrechts vereinfacht nicht nur die BürgerInnenbeteiligung, wenn es um die Mitgestaltung der Stadt geht, sondern erlaubt es einem breiten und interessierten Publikum, der politischen Behandlung einer Petition beizuwohnen. Damit setzen wir als Fortschrittskoalition einen weiteren Transparenzmeilenstein“, freut sich NEOS Wien Petitionssprecher Thomas Weber.

Konkret ging es im heutigen Petitionsausschuss um ein Anliegen zur Neugestaltung der Wallensteinstrasse, welche der Petitionswerber allen Parteien vorstellte und anschließend Fragen zu seiner Petition beantwortete.

Die Petitionsausschussvorsitzende und SP-Landtagsabgeordnete Andrea Mautz-Leopold betont: „Heute ist ein historischer Tag! Was wir lange vorbereitet und im November mit der Novelle des Petitionsrechts im Wiener Landtag beschlossen haben, wird gerade Wirklichkeit. Das ist nicht Politik am Papier, sondern Politik zum Angreifen. Der erste Petitionswerber kann sein Anliegen öffentlich vor den Augen aller Interessierten darbringen. Nie war es einfacher und niederschwelliger, sich aktiv in die Stadtpolitik einzubringen.“

Die nächsten Termine des Petitionsausschusses können hier eingesehen werden: https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/petitionen/petitionsausschuss.html
Die Reform des Petitionsrechts beinhaltet auch, dass die Ausschüsse jederzeit auf der Homepage der Stadt Wien via Mediathek nachzusehen sind.

Folgende Schwerpunkte werden bei der Reform des Petitionsrechts umgesetzt:

  • Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die PetitionswerberInnen geladen werden, ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich. Somit können alle interessierten BürgerInnen, entweder live vor Ort oder in einer Mediathek, die Anliegen der PetitionswerberInnen mitverfolgen.
  • Weiters bekommt der Petitionsausschuss nun die Möglichkeit, Empfehlungen in andere Gemeinderatsausschüsse direkt weiterzuleiten, damit diese von den fachlich zuständigen Abgeordneten besprochen werden können.
  • Die Einbindung der Bezirke ins Petitionswesen wird neu geregelt. Die in der Bezirksvertretung vertretenen wahlwerbenden Parteien können in Zukunft bei bezirksrelevanten Petitionen aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.
  • PetitionswerberInnen haben in Zukunft einen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen und an der Sitzung teilzunehmen. Dies war bisher nur auf Basis einer Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss möglich. Der/die PetitionswerberIn hat allerdings auch weiterhin das Recht darauf, stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
  • Mit einer Weiterentwicklung der Petitionsplattform wird zukünftig die Unterstützung einer Petition noch niederschwelliger und zeitgemäßer: PetitionswerberInnen erhalten für ihre Petition einen QR-Code, mit dem die elektronische Unterstützung des Anliegens vereinfacht wird. Es gibt ein userInnenfreundliches Archiv für abgeschlossene Petitionen. Die Petitionsplattform wird für Handys und Tablets optimiert und Videos der öffentlichen Sitzungen sind auf der Plattform abrufbar.
  • Auch wird mit dem zukünftigen veröffentlichen der genauen Zahl der elektronischen Unterstützungen dem Wunsch vieler BürgerInneninitiativen nachgekommen. An der Niederschwelligkeit des Instrumentes ändert sich nichts, auch in Zukunft genügen 500 Unterschriften für eine Behandlung der eingebrachten Petition.
  • Um das Plenum besser und zeitnäher über die Anliegen der BürgerInnen zu informieren, wird der Petitionsausschuss in Zukunft halbjährlich berichten - einmal an den Gemeinderat, einmal an den Landtag.
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