Am Dienstagabend war in der ZiB 2 bei Armin Wolf die Präsidentin des Rechnungshofs, Margit Kraker, zu Gast. Unter anderem hat sie über die Finanzierung der Parteien gesprochen.
Laut der Präsidentin des Rechnungshofs ist es wichtig, dass in diesem Superwahljahr, die finanziellen Grenzen der Parteien beachtet werden und mit den neuen Regeln auch die Transparenz eingehalten wird.
Rechnungshof darf Parteien nun einfacher prüfen
Kraker sagt gegenüber Armin Wolf, es müsse alles "ernsthaft und seriös aufgezeichnet" werden. Die Obergrenze für Wahlkampfkosten war früher bei sieben Millionen Euro - aufgrund der Inflation dürfen Parteien dieses Jahre fast 8,7 Millionen Euro ausgeben. In Sachen Möglichkeiten, Parteien zu prüfen sieht sich Kraker noch im Mittelfeld. Positiv ist jedoch, dass der Rechnungshof in Zukunft selbst in die Bücher der Parteien schauen darf.
Inseratenvergabe liegt im "im Ermessen der Politiker und Parteien"
Angesprochen auf die Inseratenvergabe, die in Österreich immer wieder kritisiert wird, meint die Rechnungshof-Präsidentin, das "liegt im Ermessen der Politiker und Parteien". Im Falle von potentiellen Verstößen bei der Inseratenvergabe sei der Rechnungshof jedoch nicht für die strafrechtliche Verfolgung zuständig, sondern hat die Aufgabe, Dinge aufzuzeigen. Im Falle der ehemaligen Sozialministerin, die wichtige Daten vernichten lassen hat, meinte die Präsidentin des Rechnungshofs "darüber haben wir uns auch gewundert".
Armin Wolf fragt auch Kraker zur Signa-Pleite - der Rechnungshof dürfe in diesem Fall das Unternehmen nicht selbst prüfen, da es privat ist, jedoch könne die Beziehungen zum Staat und zu staatlichen Stellen untersucht werden. Weiters soll geprüft werden, wie viel Geld dem Staat durch Steuerstundungen entgangen ist.