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Überschritt 2017 die Wahlkampfkostengrenze

Parteifinanzen: ÖVP soll 880.000 Euro Strafe zahlen

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Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen.

Wien. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Mio. Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Mio. Euro ausgegeben - um fast sechs Mio. Euro mehr als erlaubt. Auch die FPÖ lag mit 10,72 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Mio. Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.

Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Mio. Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.

ÖVP hat vier Wochen Zeit für Berufung

Die ÖVP kann gegen die Geldbuße binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Mio. Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dies auch deshalb, weil es sich bereits um die nach 2013 zweite massive Überschreitung handelt.

Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, lässt der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Partei schon 2013 eine "erhebliche Überschreitung" der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.

"Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten.

Somit fällt die Strafe diesmal deutlich schärfer aus als 2013. Damals war der mögliche Strafrahmen mit 300.000 Euro nur zur Hälfte ausgeschöpft worden.


 

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