Laut Pröll-Anwalt Ainedter "kein Anfangsverdacht" und "kein Ermittlungsverfahren".
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) leitet im Zusammenhang mit der Erwin Pröll-Privatstiftung kein Verfahren gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann ein. Dies berichtete Prölls Anwalt Manfred Ainedter im Gespräch mit der APA.
Der Pröll-Privatstiftung waren seit 2008 insgesamt 1,35 Millionen Euro an Förderungen vom Land zugesprochen worden. 300.000 Euro davon liegen auf Stiftungskonten, der Rest noch auf Landeskonten. Die Wochenzeitung "Falter" warf Pröll intransparenten Umgang mit Steuergeldern vor. Pröll und die niederösterreichische ÖVP betonten indes, dass rund um die Stiftung alles korrekt und sauber gelaufen sei, und das Geld zum einen Bedürftigen, zum anderen einer Akademie für den ländlichen Raum zugutekommen soll.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfte in der Causa, die Anfang Jänner bekannt wurde, ob gegen Pröll ein Anfangsverdacht punkto Amtsmissbrauch oder Untreue vorliege. Dem ist laut Ainedter nicht so, wie dieser von der Staatsanwaltschaft erfahren hat. "Die WKStA hat den 'Falter'-Artikel und den daraus sich ergebenden Sachverhalt geprüft und keinen Anlass gefunden, Ermittlungen einzuleiten, weil nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt. Daher gibt es kein Ermittlungsverfahren", sagte der Anwalt von Erwin Pröll.