Zwölf Monate bedingte Haft für Martin Huber

Prozess um Geburtstagsposting: Schuldspruch für Ex-FPNÖ-Klubobmann

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Zwölf Monate bedingte Haft für Martin Huber - Nicht rechtskräftig.

St. Pölten. Wegen eines auf Facebook publizierten Gratulations-Postings am 125. Geburtstag von Adolf Hitler am 20. April 2014 ist der ehemalige Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, Martin Huber, am Mittwoch in St. Pölten nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen bejahten den Verstoß gegen Paragraf 3g Verbotsgesetz im Verhältnis von fünf zu drei.
 
"Herzlichen Glückwunsch an jene die heute Geburtstag haben" hatte der nunmehr 50-Jährige im April 2014 auf Facebook geschrieben. Den Vorwurf des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz sowie jegliche Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut hatte Huber im Verlauf der Hauptverhandlung bestritten.
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