Terrorismus-Aufruf

Rapper wegen Verhetzung verurteilt

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Für die beiden Angeklagten setzte es Geld- und bedingte Haftstrafen.

Zwei Rapper sind am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen ihrer Videos verurteilt worden. Die drei Musikclips würden zu Straftaten und Terrorismus aufrufen und den Tatbestand der Verhetzung erfüllen, so die Richterin. Es kam zu scharfen Kontroversen zwischen dem Ankläger, der einen "extremen Judenhass" ortete, und den Verteidigern, die von Meinungs- und Kunstfreiheit sprachen.

Drei Videos
Die drei Videos haben der gebürtige Ägypter und der gebürtige Türke in der Steiermark gedreht, und musikalisch sind sie "bestenfalls mittelmäßiger Hipp-Hopp", so ein anwesender Kenner der Szene. Doch der Inhalt hatte die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, weil mit Waffen hantiert wurde, Drogenhandel verherrlicht und zu Gewalt aufgerufen wurde.

Staatsanwalt Johannes Winklhofer sprach von "massiver antijüdischer Propaganda" in diesem "zutiefst verhetzenden, politischen Videos". Er prangerte an, dass sich die beiden Angeklagten gezielt an junge Leute wenden würden und sie "mit den Videos auf ihre Facebook-Seiten locken", wo weitere ähnliche Äußerungen getätigt worden seien. Das Argument, das es sich um Kunst handle, entkräftete Winklhofer schon im Vorfeld: "Ob es Kunst ist oder nicht, ist strafrechtlich ohne Bedeutung. Es ist wichtig, dass man sich der politischen Dimension des Falls stellt".

Verteidiger Gerald Ruhri betonte, hier ginge es "um die Freiheit, die der Staat garantiert", nämlich seine Meinung zu äußern. Dass die Statements hier etwas heftiger auffallen, liege an der Kunstform des Rap: "Es ist eine spezielle Form, die von der Überzeichnung und Provokation lebt." Der zweite Verteidiger, Klaus Kocher, hielt ebenfalls fest, Rap "ist eine Form der Subkultur, der Kunst".

Die beiden Angeklagten verweigerten die Aussage zur Gänze. Doch der Staatsanwalt beharrte darauf, diese Sache in einem größeren Zusammenhang zu sehen: "Wir können nicht dulden, dass hier zum Krieg gegen Juden aufgefordert wird". Dem Argument, dass Kunst eine Geschmacksfrage sei, hielt er entgegen: "Recht ist in Österreich keine Geschmacksfrage, sondern ein Faktum." Die Äußerungen der Verteidiger seien daher ein "Riesenblödsinn", was diese sofort empört zurückwiesen und etwas von "Schuld" und "Komplex" von sich gaben. "Ich habe keinen Schuldkomplex", kam es postwendend in aller Schärfe, bis Richterin Elisabeth Juschitz für Ruhe sorgte.

In ihrem Schlusswort betonten beide Angeklagten, dass sie keine Rassisten seien. Einer wurde - aufgrund einer Vorstrafe - zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und elf Monaten bedingt verurteilt, der zweite zu 900 Euro und sechs Monaten bedingter Haft. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger legten sofort Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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