Parteifinanzen

Rechnungshof: Parteien sollen Schulden nennen

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Rasche und detaillierte Wahlkampfkostenbilanz, Vermögensbilanz und Rechnungshof-Prüfung der Parteien.

Wien. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat am Freitag ihren Entwurf für schärfere Parteientransparenz vorgelegt. Sie kommt so ÖVP und Grünen zuvor, die angekündigte Reformen bisher nicht umgesetzt haben. Neben im Regierungsprogramm vereinbarten Punkten - etwa die Prüfung der Parteien durch den Rechnungshof, eine flotte Wahlkampfkostenbilanz und die Offenlegung der Schulden - bringt der Entwurf auch Überraschungen. So dürften Parteien Strafen nicht mehr mit Fördergeld bezahlen.

Letzeres begründet die Rechnungshofpräsidentin damit, dass Parteienförderung und Parteiengesetz einen fairen Wettbewerb sichern sollen. "Da soll sich unfaires Verhalten nicht im Nachhinein auszahlen", betonte Kraker am Freitag in ihrem Podcast. Daher sollten Parteien die vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt verhängte Geldbußen (etwa wegen überhöhter Wahlkampfkosten oder illegaler Spenden) nicht aus Fördergeldern begleichen dürfen: "Dafür muss man selbst aufkommen. Wenn man hier Probleme hat."

Aufstellung der Wahlkampfkosten

Einige von Kraker aufgegriffene Punkte finden sich auch türkis-grünen Regierungsprogramm. So haben ÖVP und Grüne die Vermögensbilanz der Parteien grundsätzlich vereinbart und auch eine Aufstellung der Wahlkampfkosten spätestens sechs Monate nach der Wahl angekündigt. In einigen Punkten geht Kraker aber über die Koalitionspläne hinaus. So soll die Wahlkampfkostenabrechnung deutlich detaillierter ausfallen als bisher und neben der Gesamtsumme auch Auskunft darüber geben, wofür die Parteien das Geld verwendet und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Wer das nicht tut, soll bis zu 100.000 Euro bezahlen.

Außerdem will der Rechnungshof klar regeln, wofür die Parteien die staatliche Förderung verwenden dürfen (neben dem laufenden Betrieb nur für politische Arbeit und Wahlen) und die widmungsgemäße Verwendung auch prüfen. Nachschärfen möchte Kraker auch die Regeln für Inserate in Parteizeitungen und für "nahestehende Organisationen". In beiden Fällen geht es darum, Umgehungsmöglichkeiten zu unterbinden.

Für Beschluss Zweidrittelmehrheit nötig

Für den Beschluss des Entwurfs wäre im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Vorschlag des Rechnungshofs enthält nämlich mehrere Verfassungsbestimmungen, darunter dass der Verfassungsgerichtshof im Streitfall über die Zulässigkeit der Rechnungshof-Prüfung von Parteien entscheiden soll.

ÖVP und Grüne sind mit einem eigenen Entwurf für die Verschärfung der Transparenzregeln seit Monaten säumig. Ein eigentlich für 2020 angekündigtes Gesamtpaket für Korruptionsbekämpfung und Transparenz kam ebenso wenig zustande, wie der später für September 2021 angekündigte Entwurf für ein neues Parteiengesetz. Kraker fasste daraufhin Anfang September die ungewöhnliche Initiative, einen Gesetzentwurf im Rechnungshof ausarbeiten zu lassen.

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