Im Ministerrat wird am Mittwoch die Dienstrechtsnovelle beschlossen.
Die Regierung beschließt heute, Mittwoch, im Ministerrat mit einer Dienstrechtsnovelle Verbesserungen für Beamte. So wird es künftig auch für Beamte die Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit geben. Im Exekutivdienst wird das Aufnahmeverfahren beschleunigt, die Telearbeit wird flexibilisiert und Fachexperten in den Ministerien sollen besser bezahlt werden können.
Wer derzeit bei der Aufnahmeprüfung in den Exekutivdienst durchfällt, muss ein Jahr warten, bis er neuerlich antreten kann. Diese Wartefrist wird nun deutlich reduziert. Die Dauer dieser Frist kann das Innenministerium für die Polizei und das Justizministerium für die Justizwache im Einvernehmen mit dem Beamtenministerium per Verordnung festlegen. Die Regierung erwartet sich davon, dass der Personalmangel in der Exekutive rascher behoben werden kann.
Telearbeit und Besserbezahlung
Flexibler soll künftig die jetzt schon mögliche Telearbeit gestaltet werden. Die Novelle bringt eine Klarstellung, dass Telearbeit nicht unbedingt für ein ganzes Jahr, sondern auch für einen kürzeren Zeitraum möglich wird. Damit sollen Beamte etwa für bestimmte Projekte, die nicht so lange dauern, auch von zu Hause aus arbeiten können.
Fachexperten sollen in den Ministerien besser bezahlt werden können. Derzeit gibt es für bestimmte Fachleute keine Möglichkeit für eine Besserbezahlung, wenn sie keine Führungsfunktion haben. Künftig sollen solche Fachexperten etwa das Gehalt eines Abteilungsleiters bekommen können, auch wenn sie kein Abteilungsleiter sind. Damit will man diese Personen im öffentlichen Dienst halten.
Die in der Privatwirtschaft und für Vertragsbedienstete geltende Wiedereingliederungsteilzeit wird nun auch für Beamte eingeführt. Damit wird Personen nach langem Krankenstand der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert. Während in der Privatwirtschaft und bei Vertragsbediensteten befristet die Arbeitszeit zwischen 25 und 50 Prozent reduziert werden kann, müssen die Beamten die Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren. Erstere bekommen aliquot Krankengeld, womit sie mehr Geld erhalten als es eigentlich der Arbeitszeitreduzierung entsprechen würde. Bei den Beamten zahlt der Dienstgeber dazu, womit sie das bekommen, was sie bekämen, wenn sie im Krankenstand bleiben würden. Eine Ausnahme unter den Beamten bilden die Lehrer, die künftig die Arbeitszeit in einem Korridor zwischen 45 und 55 Prozent reduzieren können.