Ab März wird's ernst

445 Raser zittern vor Gewesslers Auto-Beschlagnahme

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Im Jahr 2024 treten auch im Straßenverkehr und für PKW viele Neuerungen in Kraft. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen. 

Raser. Ab 1. März tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) In Kraft, wodurch bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, also um mehr als 80 km/h im Ort bzw. mehr als 90 km/h außerorts, das Auto abgenommen und versteigert werden kann. Extremraser können also künftig ihr Auto verlieren.

Sollte das Auto dem Fahrer gar nicht gehören, wird in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen. In letzterem Fall kann das Auto zwar beschlagnahmt, jedoch nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Selbiges gilt auch für Miet- und Leasingwagen. 

Ministerium: 445 Fälle pro Jahr 

Konkret ist ein dreistufiges System vorgesehen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von 60 km/h innerorts und 70 km/h Überland kann künftig der PKW ganz weggenommen werden. Bei mehr als 80 km/h bzw. 90 km/h soll unter bestimmten Umständen sogar schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen. 70 Prozent des Erlöses bei einer Versteigerung gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an die jeweilige Gebietskörperschaft. 

Das von Leonore Gewessler (Grüne) geführte Verkehrsministerium rechnet mit 445 Fällen pro Jahr, in denen es zu einer behördlichen Beschlagnahme des Fahrzeug kommt. 

Assistenzsysteme. Bereits seit Juli 2022 müssen in neu typisierte PKW gewisse Assistenzsystem eingebaut sein. Ab Juli dieses Jahres erweitert sich die Pflicht für alle Neuwagen. Konkret werden folgende Systeme gefordert: 

  • Notbremslicht
  • Notbremsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
  • Alkohol-Wegfahrsperren (Schnittstelle muss vorhanden sein, um im Bedarfsfall eingebaut werden zu können)

Teurer. Im Zuge des Klimaschutzes wird das Auto- und Motorradfahren 2024 erneut teurer. Neben höheren Spritpreisen durch die CO2-Steuer - oe24 berichtete - wurde mit 1. Jänner auch die einmalig zu zahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) erhöht. Sie steigt für alle PKW, die mehr als 99 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. 

Grenzwerte. Seit 1. Jänner gelten zudem neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für PKW. Sie fällt um 34,56 Euro höher aus. 

E-Mobilität. Weiterhin gefördert hingegen werden E-Autos. Die Förderung für E-Mobilität wird auch 2024 fortgesetzt. Insgesamt stehen 114,5 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen Privatpersonen bis zu 5.000 Euro für E-Autos bzw. bis zu 2.300 Euro für E-Motorräder erhalten. Private Ladeinfrastruktur wird ebenso mit bis zu 600 Euro gefördert. 10 Mio. Euro stehen zusätzlich für den Ausbau des Schnellladenetzes in derzeit unterversorgten Gebieten zur Verfügung. 

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