Jetzt ist es amtlich. Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde heute im Justizausschuss das erste nur in weiblicher Form abgefasste Bundesgesetz beschlossen .
Die Aufregung war groß im August: Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte das Gesetz für die sogenannte "Flexible Kapitalgesellschaft" („Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, GesRÄG 2023") in rein weiblicher Form abgefasst. Verfassungsministerin Karoline Edstadler war eine der ÖVP-Politikerinnen, die da noch eine Änderung verlangten - allein: Die ÖVP hatte in der Koalitionskoordinierung bereits zugestimmt. Auch der Verfassungsdienst musste zugeben, dass das weibliche Gesetz grundsätzlich so gilt wie die männliche Form - auch wenn er die sogenannte "Paarform" (z. B. Gesellschafter/Gesellschafterin) präferiert hätte.
Nun, das Gesetz wurde am Donnerstagnachmittag im Justizausschuss des Nationalrates beschlossen, und zwar mit den Stimmen von Grünen UND ÖVP. Endgültig fixiert wird es dann im Dezember-Plenum.
Edtstadler: Wollten wichtiges Gesetz nicht aufhalten
ÖVP-Ministerin Edtstadler ließ dazu von ihrem Sprecher folgende Stellungnahme übermitteln: „Verfassungsministerin Edtstadler hat dem Gesetz in der Koordinierung zugestimmt, um nicht ein wichtiges Vorhaben der Regierung, welches zahlreiche Erleichterungen für Unternehmer bringt, wegen einer Debatte über das Gendern aufzuhalten. Klar ist, das Gesetz entspricht so nicht den legistischen Standards, das wurde auch von Seiten des Verfassungsdiensts angemerkt.“
Die flexible Kapitalgesellschaft bietet wesentliche Vorteile für Jungunternehmer und -innen. Neben einfacherer und günstigerer Gründung, können nun auch Mitarbeiterinnen leichter an der Gesellschaft beteiligt werden.