Richter entscheidet

So funktioniert die Sicherungshaft

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Die Details der neuen Haft für "gefährliche Asylwerber". Worauf sich ÖVP und FPÖ einigten.

Wie von ÖSTERREICH angekündigt, hat sich die ­Regierung am Mittwoch auf einen Entwurf für eine neue „­Sicherheitshaft für gefährliche Asylwerber“ geeinigt. VP-Kanzler Sebastian Kurz gestand ein, dass die Angelegenheit „heikel“ sei, daher stehe das geplante Gesetz „klar im Einklang mit der Menschenrechtskonvention“.

  • „Erhebliche Gefahr“. Die Sicherheitshaft wird nur „gefährliche Asylwerber“ betreffen. Und das auch nur, wenn eine „tatsächliche und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung“ vorliege, so der Entwurf.
  • Asylbeamte ordnen Festnahme an. Der Streitpunkt, wer die Haft entscheide, ist – wie angekündigt – gelöst. Die Asylbehörde prüft die Gefährdungslage und „ordnet die Festnahme“ an. Innenminister Herbert Kickl: „Diese Beamten haben langjährige Erfahrung im Bereich der Schubhaft.“
  • Richter entscheidet. Spätestens nach 48 Stunden „muss ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts dann die Rechtmäßigkeit der Haft entscheiden“, präzisiert Justizminister Josef Moser. Die ÖVP hatte – entgegen erster Pläne des Innenressorts – auf richterliche Absegnung beharrt.
  • Überprüfung nach zwei Wochen. Innerhalb von zwei Wochen müsse dann „die Rechtmäßigkeit der der Haft sowie komplementäre Maßnahmen (etwa Deradikalisierung) geprüft werden.
  • Maximal sechs Monate. Die Sicherungshaft wird danach jeden Monat neu geprüft und darf „maximal sechs Monate“ andauern, außer bei „Vorliegen besonderer Gründe“.

Regierung will Haft noch vor dem Sommer umsetzen

Die Koalitionsparteien wollen den Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer im Parlament beschließen. Dafür brauchen sie allerdings die Opposition. (I. Daniel)

 

Regierung will "Ja" von Opposition für Sicherhungshaft

Ab Donnerstag wollen die Klubchefs der Regierungsparteien mit SPÖ und Neos verhandeln.

Da die neue Sicherungshaft eine Verfassungsänderung benötigt, braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit dafür im Parlament. Heißt: SPÖ oder Neos müssten dem Gesetzesentwurf im Parlament zustimmen. Während die Neos an sich bereits Nein dazu gesagt haben, will die SPÖ „zuerst den Fall Dornbirn“ aufgeklärt sehen. Der Mord durch einen Asylwerber dort war der Anlassfall für die Sicherungshaft. Die Regierung will ab heute mit der Opposition verhandeln.

 

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