Wirbel um fehlerhafte Verordnung

''Schlampigkeit'': Verfassungsrechtler wettern gegen Ministerium

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"27 Fehler" - inklusive Beistrich- und Rechtschreibfehler - haben Verfassungsrechtler in der jüngsten Corona-Verordnung entdeckt. Sie gehen mit den Verantwortlichen hart ins Gericht.

Große Verwirrung um die neuen Einreisebestimmungen der Regierung. Verpflichtender Corona-Test - ja oder nein? Oder doch nur Quarantäne? Am Montag war dann klar: Für die Rückkehr nach Österreich aus Risikogebieten ist ein negativer PCR-Test notwendig. Gibt es diesen bei der Einreise nicht, muss man sich in Heimquarantäne begeben und den Test innerhalb von 48 Stunden wieder nachholen. Bei Drittstaatsangehörige sieht dies Sache anders aus. Sie können selbst mit einem negativen PCR-Test die Quarantäne nicht verlassen. Nur wenn sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist ihnen dies erlaubt.

Doch so eindeutig, wie das Gesundheitsministerium dies am Montag erklärte, war es dann doch nicht. Verfassungsrechtler kritisieren die jüngste Verordnung. Dass es hier zu Unklarheiten gekommen ist, war für Manfred Matzka und Heinz Mayer keine Überraschung. Die Verordnung sei viel zu ungenau und enthalte viel zu viele Fehler. Matzka, ein langjähriger Spitzenbeamter im Bundeskanzleramt, zählte beispielsweise 27 Fehler - "Beistrichfehler, Rechtschreibfehler inklusive", heißt es im Interview mit dem "Ö1 Mittagsjournal". "Jetzt kann man sagen, es ist ja wurscht, ob ein Beistrichfehler... Aber es zeigt eine gewisse Schlampigkeit. Und diese Schlampigkeit bei Rechtsvorschriften mindert das Vertrauen in das Recht und den Gehorsam gegenüber dem Recht", so Matzka. Um kein Stück besser, fällt das Urteil von Heinz Mayer aus. "Ich bin eigentlich in wesentlichen Punkten gescheitert, weil schwere grammatikalische Schnitzer drinnen sind. Das ist sicherlich ein Meisterstück. Sowas habe ich eigentlich noch nicht erlebt", so der Verfassungs-Experte. Er führt diese Missstände auf nicht ausreichend qualifizierte Juristen im Ministerium zurücl.

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