Beschluss

Schwule von Homo-Ehe enttäuscht

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Nach Jahren zähen Ringens ging der erste Entwurf für die Homo-Ehe durch den Ministerrat. Ab 1. Jänner sollen die ersten Paare schon heiraten.

Die Einigung auf eine Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle ist der Regierung sichtlich schwergefallen. Bis 6.30 Uhr früh wurde am Dienstag verhandelt, um die Homo-Ehe am Vormittag im Ministerrat einbringen zu können. Der Pakt kann allerdings nicht am Standesamt geschlossen werden, so wie das die Perspektivengruppe unter Josef Pröll vor zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Konservative ÖVP-Kreise sperrten sich bis zuletzt dagegen.

Laden Sie sich hier das Eingetragene-Partnerschafts-Gesetz (EPG) und die Erläuterungen herunter.

Homo-Szene gespalten: „Gesetz ist ein 1. Schritt“
Schwule und Lesben nehmen die Einigung gespalten auf. Zufrieden ist Moderator Alfons Haider. „Es ist ein fantastisches Zeichen, dass Josef Pröll ein Politiker ist, der nicht nur Zukunftsperspektiven vor der Wahl in den Raum stellt, sondern diese auch ausführt. Unter Wolfgang Schüssel wäre das noch undenkbar gewesen. Ich begrüße das Gesetz außerordentlich. Wie bei allen Gesetzen wird man aber auch hier nachjustieren müssen“, so Haider im Gespräch mit ÖSTERREICH. Er würde, sofern das private Umfeld passt, mit diesem Gesetz eine Eingetragene Partnerschaft eingehen.

Ganz anders sehen das der Musical-Star Uwe Kröger und sein Partner, der Arzt Christopher Wolf. „Wir wollen heiraten, aber an diesem Gesetz und dieser Diskriminierung nehmen wir nicht teil“, sagt Wolf zu ÖSTERREICH. Er versteht nicht, warum die Partnerschaft nicht auch vorm Standesamt eingegangen werden kann. Wolf: „Wir überlegen nun eine Hochzeit in Frankfurt als Zeichen gegen dieses Gesetz.“ Sein Partner Kröger findet es „schade, dass die Politiker ihre eigenen Wähler so unterschätzen“.

Grünen-Chefin Eva Glawischnig hält die Entscheidung, dass homosexuellen Paaren das Standesamt weiterhin verwehrt bleibt, ebenfalls „vollkommen unverständlich und absurd“. Zudem kritisiert sie das Verbot der Stiefkindadoption für Homosexuelle.

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© oe24

Benachteiligung: Kind des Partners nicht adoptierbar
Im Extremfall könnte das dazu führen, dass etwa bei einem Todesfall des Partners dessen Kind zu einer fremden Person kommen würde, anstatt bei dem Menschen bleiben zu können, den es als Teil seiner Familie erlebt hat. Wie etwa beim Linzer Paar Rainer Bartel und Karl Sibelius mit Töchterchen Ella (4). „Wenn wir die Eingetragene Partnerschaft eingehen und mein Partner stirbt, dürfte ich zwar jedes Kind der Welt, aber nicht Ella von meinem Partner adoptieren. Damit ist das Gesetz eine Verschlechterung der bestehenden Situation“, so Bartel zu ÖSTERREICH.

Trotz des „nicht optimalen Gesetzes“ wollen der Musiker Simon Vosecek und der Lehrer Johannes Langer kommendes Jahr „Ja“ sagen. „Wir prüfen jetzt aber noch das Gesetz, um in keine Falle zu tappen“, sagt Vosecek. Die Justiz rechnet mit 2.000 heiratswilligen Paaren im Jahr 2010.

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