Heftige Kritik übt der Rechnungshof an den Bundesbahnen: Für die Scanner gab es "kein realistisches Einsatzszenario".
Heftige Kritik an der 2005 um rund 3,46 Mio. Euro erworbenen Röntgen-Scanner-Anlage zur Durchleuchtung von Güterzügen muss die ÖBB-Infrastruktur vom Rechnungshof (RH) einstecken. Für die Anlage bestand "kein realistisches Einsatzszenarium innerhalb der ÖBB-Unternehmensgruppe, heißt es in einem Rechnungshofbericht. Der aus dem unzureichend vorbereiteten Ankauf entstandene vorläufige Schaden betrage rund 3,78 Mio. Euro.
Ankauf entsprach nicht dem Vergaberecht
Über den Scanner-Ankauf
ist der damalige Infrastruktur-Vorstand Alfred Zimmermann gestolpert. Er
wurde im Dezember 2006 von seinem Vorstandsmandat in der ÖBB-Infrastruktur
Bau AG vorzeitig abberufen. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, der Ankauf
des Scanners habe dem Vergaberecht nicht entsprochen und sei mit dem
Aufsichtsrat nicht abgesprochen gewesen. Zimmermann hat die Vorwürfe stets
bestritten. Anfang des Jahres hat sich die ÖBB mit Zimmermann
außergerichtlich geeinigt. Der EX-ÖBB-Manager soll demnach um die 220.000
Euro bekommen habe.
Vernichtendes Ergebnis
Der Rechnungshof hat nun die
Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der
Kaufentscheidung sowie die Einsatzmöglichkeit des Scanners überprüft. Das
Ergebnis ist vernichtend:
Laut RH war der Ankauf "unzureichend vorbereitet". Er erfolgte"ohne vorheriger Bedarfserhebung und Klärung möglicher Einsatzszenarien des Gerätes. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden nicht überprüft. Weiters waren die ÖBB-Holding und andere vom geplanten Betrieb der Scanner-Anlage betroffene ÖBB-Gesellschaften nicht eingebunden. Die mit dem Projekt verbundenen Begleit- und Folgekosten wurden nicht quantifiziert.
Ohne Genehmigung durch den Vorstand
Der Vorstand der
ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG habe ohne Vorliegen der erforderlichen
Detailinformationen für den Röntgen-Scanner lediglich 10 Prozent der
beantragten Projektmittel von 3,77 Mio. Euro genehmigt, so der RH. Die
Freigabe der restlichen 90 Prozent seien im entsprechenden Protokoll nicht
dokumentiert gewesen. Dennoch hätten Vertreter der ÖBB-Infrastruktur im
November 2005 einen Kaufvertrag für eine ortsgebundene Scanner-Anlage zu
einem Kaufpreis von 3,46 Mio. Euro unterschrieben. Der Abschluss des
Kaufvertrages sei damit "ohne Genehmigung durch den Vorstand im Sinne der
Freigabe der restlichen Investitionsmittel" erfolgt. Der Aufsichtsrat wurde
trotz Überschreitens der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Betragsgrenze
nicht in den Ankauf eingebunden, so der RH.
Da die ortsgebundene Scanneranlage "nicht nutzbringend" eingesetzt werden konnte erwarb die ÖBB nach einer Vertragsänderung im Februar 2008 eine mobile Scanner-Anlage für Lastkraftwagen um 3,35 Mio. Euro. Dieser Preis, sei laut RH überhöht gewesen und lasse sich nur "als Maßnahme zur Begrenzung des Schadens rechtfertigen".