Prüfung "sticht" Zeugnisnote

So läuft heuer die Matura ab

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Bildungsminister Faßmann legt fest: Prüfung "sticht" Zeugnisnote.

Für die Benotung der schriftlichen Matura zählen heuer die Prüfungsnote sowie die Zeugnisnote der Abschlussklasse zu gleichen Teilen. Steht ein Schüler dann genau zwischen zwei Noten, "sticht" die Prüfungsnote. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Verordnung festgelegt.
 
Diese Bestimmungen wurden für heuer aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Bisher entsprach die Maturanote einfach der Prüfungsnote.
 
Beispiel: Hat ein Prüfungskandidat etwa in einem Fach einen Zweier auf die schriftliche Prüfung und einen Dreier im Zeugnis der letzten Klasse, bekommt er einen Zweier im Maturazeugnis. Bei einem Vierer im Zeugnis und einem Zweier bei der Prüfung gibt es ein Befriedigend. Ein Vierer im Zeugnis und ein Fünfer auf die Prüfung führt zu einem Nicht Genügend, das aber mit einer Kompensationsprüfung ausgebessert werden kann.
 
Fix festgelegt wurde außerdem der Zeitplan: Die Zentralmatura startet am 25. Mai mit den nichtstandardisierten Prüfungsgebieten (etwa Russisch an AHS oder den Fachklausuren an den BHS). Es folgen Deutsch (26. Mai), Englisch (27. Mai), Mathematik (28. Mai), Französisch, Latein und Griechisch (jeweils 29. Mai), Spanisch, Kroatisch, Ungarisch und Italienisch (jeweils am 3. Juni) sowie Slowenisch (4. Juni). Die Kompensationsprüfungen im Falle negativer Noten sind dann von 22. bis 24. Juni.
 

Freiwillige mündliche Prüfung

Die mündliche Matura entfällt heuer grundsätzlich. Stattdessen werden für das Maturazeugnis die Noten des Zeugnisses der letzten Klasse in den für die mündlichen Matura ausgewählten Fächern herangezogen. Wer sich verbessern möchte, kann aber freiwillig antreten. Das muss er bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung bekanntgeben, heißt es in der Verordnung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch jene Schüler, deren vorwissenschaftliche Arbeiten bzw. Diplomarbeiten mit einem Fünfer bewertet wurden, sagen, ob sie sich diese Note durch eine Präsentation der Arbeit ausbessern wollen.
 
Weitere Vorgaben: Bis 24. April sind die Maturanten über ihren derzeitigen Leistungsstand zu informieren, von 4. bis 22. Mai ist ein Ergänzungsunterricht abzuhalten. Die Schüler dürfen sich aber nur in jenen Fächern dafür anmelden, in denen sie auch maturieren oder in denen sie eine Leistungsfeststellung benötigen oder wünschen. Verpflichtend ist der Ergänzungsunterricht dann, wenn im betreffenden Fach schriftlich maturiert wird und im zweiten Semester keine Schularbeit geschrieben wurde.
 

Besondere Hygienevorgaben 

 Für den ab 4. Mai gestaffelt beginnenden Schulbetrieb wird es detaillierte Hygienevorgaben geben. Als eine Art Role Model auch für die restlichen Klassen dürfte dabei eine vom Bildungsministerium erstellte Checkliste für die ab Ende Mai stattfindenden schriftlichen und die im Juni am Programm stehenden (freiwilligen) mündlichen Maturaprüfungen gelten.
 
Laut der Liste müssen die Maturanten in einem von der Schule vorgegebenen Zeitfenster gestaffelt in die Schulen kommen. Im Schulgebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden - nicht allerdings, wenn sich die Schüler auf ihrem Platz befinden. Die Tische müssen nämlich so aufgestellt werden, dass mindestens ein Meter Abstand zum nächsten Schüler eingehalten wird.
 
Verpflichtend ist auch das Händewaschen nach der Ankunft in der Schule. Die Räume sind stündlich zu lüften. Außerdem sind Händedesinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen und Sanitäranlagen mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern auszustatten.
 
Zu allen Zeitpunkten soll der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Schülern bzw. zwischen Schülern und Lehrern eingehalten werden. Demgemäß sollen Prüfungen wie Unterricht weitläufig auf alle nutzbaren Gebäudebereiche ausgedehnt werden. Generell soll es zu so wenig persönlichen Begegnungen wie nötig kommen. Außerdem ist ein präziser Sitzplan zu erstellen, um zu dokumentieren, welche Person sich an welcher Position in welchem Raum aufgehalten hat.
 
Dazu kommt, dass alle Räumlichkeiten, in denen sich Schüler, Lehrer oder Verwaltungspersonal aufhalten, täglich und "gründlich" zu reinigen sind. Gleiches gilt für Tischflächen.
 
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