Nach Skandal-Urteil

So lustig reagiert Maurer auf Hass-Posting

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Das Urteil gegen die Ex-Grüne lässt die Wogen hochgehen. Maurer erhielt sogar Morddrohungen. Darauf antwortete sie aber mit Humor.

Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings regieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.

"Künftiges Management von direct messages auf social media sieht dann so aus. Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht", schrieb die frühere Grünen-Abgeordnete. Darunter das Posting (samt Rechtschreibfehlern): "Hass hast du dir verdient. Zu Weinachten gibt es Seil für dich und deines gleichen". Maurer antwortete darauf: "Sehr geehrter Herr ....., um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen, bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer."
 


 

Maurer über Urteil "sehr enttäuscht"

Sigrid Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. "Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."
 

Wahrheitsbeweis laut Richter nicht gelungen

Richter Stefan Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und von Maurer ihre Postings auch zugegeben worden waren. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch, weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.

Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach dem Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.
 

So begründete der Richter das Urteil

Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war.

Besonders mildernd rechnete der Richter Maurers Unbescholtenheit, und dass sie aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt habe - eben dass man sich das gefallen lassen muss und derartige Belästigungen nicht strafbar sind. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Dies sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.
 

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