Nachtgastro bleibt zu

Sperrstunde 23 Uhr in der Gastro

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Lokale dürfen nur bis 23 Uhr öffnen, Discos bleiben zu.

 

Die bundesweite "Unterkante" erlauben es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen - allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2G-Nachweis - also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

Der Handel sowie die körpernahen Dienstleister können ab Montag aufsperren. Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesenen Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

Sportbereiche dürfen (sowohl In- als auch Outdoor) mit 2G-Nachweis laut APA-Informationen genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u.a. auch Fitnessstudios. Weiterhin zu bleiben die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale.

Video zum Thema: Corona: Birgit Reitbauer über die Lockerungen

 
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