Justiz wehrt sich

Staatsanwälte gegen Politkontrolle

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Für den Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte zählen Staatsanwaltschaften bereits jetzt "zu beskontrollierten Behörden der Welt".

"Strikt gegen Politkontrolle" hat sich am Freitag Wolfgang Swoboda, der Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Zusammenhang mit der von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter losgetretenen Diskussion um eine mögliche parlamentarische Kontrolle von Staatsanwälten ausgesprochen. Sowoboda rief in einer Presseaussendung die Politik dazu auf, stattdessen mit ausreichender personeller Ausstattung der Staatsanwaltschaften für die Qualitätssicherung bei den Anklagebehörden und eine Beschleunigung der Straferfahren Sorge zu tragen.

Im internationalen Vergleich würden die österreichischen Staatsanwaltschaften bereits jetzt "zu den best kontrollierten Behörden der Welt" zählen, meinte der Standesvertreter: Ein öffentlicher Ankläger unterliege einer umfangreichen Dienst- und Fachaufsicht des Gruppenleiters sowie des Leiters der betreffenden Staatsanwaltschaft, der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft und letztlich des Bundesministeriums für Justiz. Die Letztverantwortung der Justizministerin ermögliche auch eine parlamentarische Kontrolle im Wege des Anfragerechtes der parlamentarischen Abgeordneten. Darüber hinaus prüfe die Volksanwaltschaft in Beschwerdefällen das Agieren der Staatsanwaltschaften, sagte Swoboda.

Polikontrolle im Widerspruch mit Gewaltentrennung
"Dem bereits mehrfach abgelehnten und nun wieder in Diskussion gestellten Vorschlag, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zusätzlich durch einen geheimen Ausschuss des Nationalrates zu kontrollieren, muss aus rechtsstaatlichen Erwägungen entschieden entgegengetreten werden", stellte Swoboda fest. Eine über die bestehenden Informationsrechte hinausgehende parlamentarische Kontrolle stehe im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot der Gewaltentrennung und käme "einer ungeahnten Einflussnahmemöglichkeit der Politik" auf das Verhalten der gesetzlich zur Objektivität verpflichteten Staatsanwälte gleich.

Für den Fall einer politischen Kontrolle der Anklagebehörden zeigte sich Swoboda besorgt, "dass die Staatsanwaltschaften als 'Waffe' in der politischen Auseinandersetzung missbraucht werden könnten, was im eklatanten Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen demokratischer Staatsordnungen steht."

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