Wegen Auto-Geschenk

Staatsanwaltschaft will gegen Grünberg ermitteln

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Korruptionsstaatsanwaltschaft will gegen ÖVP-Abg. Grünberg ermitteln.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ersucht den Nationalrat um Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Kira Grünberg. Die Anklagebehörde will gegen sie ermitteln, weil sie im November 2017 ein behindertengerechtes Auto im Wert von rund 40.000 Euro geschenkt bekommen hatte. Die Staatsanwaltschaft schließt einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht aus, berichtet "Die Presse".

Grünberg hatte zunächst Geschenk angenommen

Grünberg hatte zunächst das Geschenk angenommen, mit dem Argument, dass ihr das Auto bereits im Jahr 2015 beim Tag des Sports angeboten worden sei. Es hätte eben zwei Jahre gedauert, bis es geliefert worden sei. Nach massiver Kritik bot Grünberg an, das Auto zu kaufen. Dieser Kauf sei dann aber nicht möglich gewesen, weil es ein Sponsorengeschenk an die Sporthilfe gewesen sei, berichtet "Die Presse" online unter Berufung auf den ÖVP-Parlamentsklub. Die frühere Stabhochspringerin, die nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, habe sich daraufhin vorgenommen, die 40.000 Euro zusammenzusparen und an eine karitative Organisation zu spenden. Die Hälfte der Summe habe sie schon zusammen, Anfang nächsten Jahres wolle sie die Spende übergeben.

Vater nutzt den Wagen

Auch der Sprecher von Opel bestätigt, dass es sich bei dem Auto nicht um ein Geschenk direkt an Grünberg gehandelt hat. Wie jedes Jahr habe der Automobilkonzern im Rahmen seiner Sponsortätigkeit der Sporthilfe einen Wagen geschenkt. Die Sporthilfe habe den Opel schließlich an Grünberg weitergegeben. Zudem sei der Wagen nicht einmal behindertengerecht umgebaut. Somit kann Grünberg damit auch nicht fahren. Laut dem Sprecher würde ihr Vater den Wagen nutzen.

Staatsanwalt will ermitteln

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will nun aber trotzdem gegen die ÖVP-Behindertensprecherin ermitteln, weil sie einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht ausschließt. "Die Entscheidung über die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges wurde zwar bereits im Jahr 2015 getroffen, die tatsächliche Übergabe des Fahrzeuges erfolgte jedoch erst im November 2017, somit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Einzug der Erstverdächtigen in den Nationalrat, sodass ein Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nach ha. Ansicht nicht offensichtlich auszuschließen ist", zitiert "Die Presse" ein Schreiben vom 16. Juli 2018. Über eine "Auslieferung" Grünbergs muss nun der Immunitätsausschuss des Nationalrates entscheiden.

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