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Antreten doch noch nicht fix?

Strache darf in Wien kandidieren: ''Wandel'' erhebt Einspruch

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Für doe Kleinstpartei ist die Causa noch nicht abgeschlossen. Sie erheben gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde Einspruch.

Der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der nun als Spitzenkandidat des "Team HC Strache" bei der Wien-Wahl fungiert, wird offenbar nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Laut der APA vorliegenden Informationen hat die Bezirkswahlbehörde dies bei einer Sitzung am Montagabend entschieden. Eine offizielle Bestätigung gab es vorerst nicht.

Die Kleinstpartei "Wandel" sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler haben beantragt, dass Strache aus dem Register entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber hat nun die Bezirkwahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind, entschieden. Dem Vernehmen nach endete die Sitzung mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib Straches im Wählerverzeichnis.

"Wandel"-Neubau-Spitzenkandidat Christoph Schütter zeigt sich über die entscheidung der Bezirkswahlbehörde entsetzt: "Vermutlich aus reiner Wahltaktik, damit Strache der FPÖ Stimmen abnimmt, haben SPÖ, Grüne und ÖVP Straches Lügengeschichten ihren Sanktus gegeben." Die Argumenattion der Behörde sei laut Schütter fragwürdig. "Was dort für Geschichten aufgetischt werden, die im völligen Gegensatz zum öffentlichen Bild der Familie Strache stehen, ist haaresträubend. Entweder wurde die Bezirkswahlbehörde angelogen, oder Heinz Christian und Pia Philippa Strache belügen die Öffentlichkeit oder ihre WählerInnen tagtäglich", so der 28-jährige Kandidat weiter. 

Deswegen werde seine Partei gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. "Das wirkliche Verfahren läuft aber sowieso nach wie vor bei der MA62, wo keine Parteien entscheiden, sondern BeamtInnen, die nur dem Rechtsstaat und der Demokratie verpflichtet sind», so Schütter abschließend. In der Angelegenheit gibt es nämlich noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der "Wandel" hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.

Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.

 

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