ÖVP und Grüne fassen das VfGH-Erkenntnis zum Kopftuch unterschiedlich auf.
Wien. Im Regierungsprogramm einigte sich die türkis-grüne Koalition auf die Ausweitung des Kopftuchverbots auf Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Bisher galt dieses bis zum 10. Lebensjahr. Doch jetzt ist alles anders: Der Verfassungsgerichtshof hob das Kopftuchverbot in der Schule auf. Für die Grünen ist eine Neuregelung damit ausgeschlossen, sie sei „verfassungsrechtlich nicht möglich“.
Doch der Koalitionspartner ist anderer Ansicht. In der oberösterreichischen ÖVP will Parteimanager Wolfgang Hattmannsdorfer eine „verbesserte Nachfolgeregelung“ finden. Zu ÖSTERREICH heißt es aus seinem Büro: „Wir wollen uns der Problematik des muslimischen Kopftuches im Schulgefüge widmen.“
Sobald eine juristisch „wasserdichte Lösung“ gefunden sei, werde sie mit den Grünen besprochen.