Die SPÖ-Frauenministerin Heinisch-Hosek plädiert für "Gewalt in der Familie gegen Schwächere" als Erschwernisgrund.
Der Vorschlag von ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, einen religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als Erschwerungsgrund im Strafrecht festzuschreiben, geht SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek nicht weit genug. Sie fordert, dass allgemein Gewalt in der Familie gegen "Schwächere" als Erschwernisgrund gelten soll. Auch über höhere Strafrahmen könne man "selbstverständlich" reden.
Motiv ist "prinzipiell wurscht"
Die Motive für Gewalt
seien ihr "prinzipiell wurscht", so Heinisch-Hosek. Wichtig sei es, Gewalt
in der Familie, von der zu über 90 Prozent Frauen und Kinder betroffen
seien, in den Fokus der Diskussion zu stellen. Hier müsse man allgemein
"prüfen", ob nicht zu mild bestraft werde. Ein Motiv herauszugreifen, wie es
Bandion-Ortner mache, sei "zu wenig", meint die Frauenministerin.
Erschwernisgrund "Gegen Schwächere"
Stattdessen
solle Gewalt in der Familie gegen schwächere Familienmitglieder als
Erschwernisgrund festgeschrieben werden, diesbezüglich wolle sie auch
Gespräche mit der Justizministerin führen. Danach könne man
"selbstverständlich" auch über höhere Strafrahmen sprechen, so
Heinisch-Hosek.
Von der Vermischung von Religion und Strafrecht hält Heinisch-Hosek wie ihr Kollege SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wenig: "Ich glaube, dass man das trennen sollte." Delikte wie Genitalverstümmelung oder Ehrenmorde hätten weniger mit Religion als vielmehr mit Tradition und Machtstrukturen zu tun.