heute gilt schon wieder ein neues Corona-Regelwerk. Ein Überblick über die neuen Regeln.
Unter anderem gibt es wieder in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und bei Heiligen Messen die Pflicht zum Anlegen einer FFP2-Maske. Weitere Verschärfungen wie eine 2G-Regel in der Nachtgastronomie könnten folgen, sollte die Zahl der belegten Intensivbetten noch einmal um rund 100 auf 300 steigen.
Im Folgenden ein Überblick:
STUFE 1:
Stufe eins gilt seit heute, da die Marke von zehn Prozent Auslastung an den Intensivstationen mit 200 belegten Betten erreicht ist.
Überall, wo bisher schon Gesichtsschutz anzulegen war, ist nunmehr wieder die höherwertige FFP2-Maske zu tragen. Das gilt etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die katholische Kirche verlangt bei ihren Gottesdiensten diesen effektiveren Schutz.
Kompliziert wird es beim Handel für die übrigen Güter, also beispielsweise den Kleider- oder Elektrohandel. Grundsätzlich ist hier vorgesehen, dass eine FFP2-Maske anzulegen ist, wenn die Person weder geimpft noch während der vergangenen sechs Monate genesen ist. Alle anderen können ohne Schutz in die Geschäfte, allerdings nicht in Wien. Dort ist für alle eine Maske Vorschrift, allerdings reicht für Geimpfte und Genesene ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Die selben Regeln gelten in Museen, Bibliotheken und Büchereien.
An den Schulen werden die Quarantäne-Regeln gelockert. Man kann sich ab sofort nach fünf (statt zehn) Tagen freitesten. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden. An den Volksschulen bleibt mehr oder weniger alles beim Alten.
Ebenfalls eine Neuerung gibt es für die 3G-Regel. Sie gilt bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen). Zurückgedrängt werden Schritt für Schritt die weniger aussagekräftigen, bei der Bevölkerung wegen der schnellen Ergebnisse aber beliebten Antigen-Tests. Sie werden nur mehr 24 Stunden (statt 48 Stunden) lang gültig sein - nicht betroffen von dieser Vorgabe sind die Schüler: Für diese reichen weiterhin die dreimal wöchentlichen Schul-Tests ("Ninja-Pass").
STUFE 2:
Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und "ähnlichen Settings") sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Außerdem sind dann die Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Einstrittsregel gültig.
STUFE 3:
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, dann tritt sieben Tage danach eine weitere Verschärfung in Kraft: In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.