Für Raucher wird es nun auch in der österreichischen Gastronomie ungemütlich.
Eine Verschärfung des Tabakgesetzes, die am Mittwochnachmittag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, bringt eingeschränkte Raucherzonen in Lokalen. Einzig in Gaststätten bis maximal 50 Quadratmetern kann der Wirt noch frei entscheiden, ob er das Rauchen erlaubt.
Über 80 m² Raucherzimmer zwingend
Bei Lokalen mit einer
Grundfläche zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss die zuständige Behörde
beurteilen, ob eine räumliche Trennung etwa unter dem Aspekt des
Denkmalschutzes möglich ist. Bei noch größeren Gastronomie-Einrichtungen ist
zwingend vorgeschrieben Raucherzimmer einzurichten, sofern der Wirt
Nikotin-Genuss überhaupt zulassen will. In Räumen, in denen geraucht werden
darf, hat die Kennzeichnung überdies den gut sichtbaren Warnhinweis "Rauchen
gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen" zu enthalten.
Schärfere Schutzbestimmungen
Im Gesetz sind zudem besondere
Schutzbestimmungen für in der Gastronomie tätige Personen vorgesehen, vor
allem für Jugendliche und werdende Mütter, die in Räumen, in denen sie der
Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten dürfen. Außerdem
muss im Kollektivvertrag festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer auch dann
Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß hat, wenn er sein
Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des
Passivrauchens kündigt. Bei Verstößen müssen die Inhaber der Betriebe mit
Geldstrafen bis 2.000 bzw. 10.000 Euro (im Wiederholungsfall) rechnen,
zuwiderhandelnde Gäste mit Geldstrafen bis zu 100 bzw. 1.000 Euro.
Wichtiger Schritt für Gesundheitsschutz
Gesundheitsministerin
Andrea Kdolsky (V) meinte, das Gesetz sei ein weiterer Aspekt, um die
Menschen vom Rauchen wegzubekommen, ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger
nannte die Regelungen einen wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz. Für
die SPÖ verwies der Abgeordnete Dietmar Keck auf den notwendigen
Arbeitnehmerschutz auch in der Gastronomie. Grünen-Gesundheitssprecher Kurt
Grünewald meinte, es müsse sehr genau evaluiert werden, ob dieser erste
Schritt zum Nichtraucher-Schutz ausreichend sei. Seitens der FPÖ
argumentierte der Abgeordnete Lutz Weinzinger das Nein seiner Fraktion
damit, dass Fast Food ja auch nicht verboten werde, obwohl die Kinder davon
verfetten. BZÖ-Klubchef Peter Westenthaler sprach von einem Eingriff in die
persönlichen Freiheiten.
Gewerkschaft unzufrieden
Unzufrieden mit den strengeren Regeln
für Raucher zeigten sich auch die Gewerkschafter der FCG/vida.
Nachbesserungen seien notwendig, die Sozialpartnereinigung wäre
tiefgreifender gewesen als die gesetzliche Verankerung, kritisierte
Vorsitzender Alfred Gajdosik. Nichtrauchende Mitarbeiter könnten einen
Raucher-Betrieb verlassen. Das AMS könne sie jedoch wieder an ein
Unternehmen vermitteln, in dem der Glimmstängel erlaubt sei. Lehnen die
Betroffenen dieses Angebot ab, würden sie jeden Anspruch auf
Arbeitslosengeld verlieren.