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Gewaltschutz: Regierung verschärft Strafen und will Opfer schützen

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Die Bundesregierung präsentierte am Montag erneut das Gewaltschutz-Paket mit strengeren Strafen. 

Die Bundesregierung hat am Montag erneut das Gewaltschutz-Paket, das bei Sexualdelikten bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder strengere Strafen, aber auch mehr Opferschutz und Täterarbeit bringen soll, präsentiert. Die Maßnahmen wurden bereits im Februar in den Grundzügen im Ministerrat behandelt, am Mittwoch werden die ausgearbeiteten Gesetzesmaterien nun in die sechswöchige Begutachtung geschickt.
 

Maßnahmen treten am 1. Jänner 2020 in Kraft

Der Beschluss im Nationalrat ist für den Herbst angepeilt. In Kraft treten sollen die Maßnahmen dann per 1. Jänner 2020. Insgesamt werden 24 Gesetze geändert, sagte die für die Ausarbeitung zuständige Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP), bei der Pressekonferenz am Montag.
 

"Task Force Strafrecht"

Viele der mehr als 50 Maßnahmen entspringen der vor mehr als einem Jahr eingesetzten "Task Force Strafrecht". Einiges - etwa die Mindeststrafenerhöhung und der Ausschluss von bedingter Strafnachsicht bei Vergewaltigungen - geht aber über die von den Experten verfassten Reformvorschläge hinaus und sorgte dementsprechend für Kritik auf Juristenseite, aber auch von Frauenorganisationen.
 
Gewaltschutz: Regierung verschärft Strafen und will Opfer schützen
© APA/HERBERT PFARRHOFER
 

Zwei Jahre Mindeststrafe bei Vergewaltigung

Konkret wird bei Vergewaltigung die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht und damit eine gänzliche Strafnachsicht ausgeschlossen. Der Stalking-Paragraf wird erweitert, fortgesetzte Gewaltausübung strenger bestraft. Für Rückfalltäter werden in bestimmten Bereichen die Höchststrafen um die Hälfte erhöht, und Mindeststrafen werden eingeführt bzw. erhöht.
 
Gewaltschutz: Regierung verschärft Strafen und will Opfer schützen
© APA/HERBERT PFARRHOFER
 

Schwere Traumatisierung gilt als Erschwerungsgrund

Schwere Traumatisierung gilt bei Gewalt- und Sexualdelikten nach den Regierungsplänen künftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Rechtskräftig verurteilte Sexualtäter gegen Minderjährige oder wehrlose Personen erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.
 

Betretungsverbot für Gewalttäter neu geregelt

Im Bereich des Opferschutzes wird die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein, und der Opfernotruf soll durch eine dreistellige Telefonnummer einfacher werden. Für Übergangswohnungen in den Ländern wird der Bund Geld zur Verfügung stellen.
 

Gerichte und Sicherheitsbehörden sollen besser vernetzt werden

Als Lehre etwa aus dem Fall Brunnenmarkt will man Gerichte und Sicherheitsbehörden besser vernetzen. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen sollen vor allem im medizinischen Bereich gelockert werden, Anzeige- und Meldepflichten vereinheitlicht. Die im Vorjahr abgeschafften Fallkonferenzen mit Justiz und Interventionsstellen soll es künftig wieder geben, unter Leitung der Polizei und auf rechtlicher Basis.
 
Fix verankern will die Regierung auch die Täterarbeit. Es soll bundesweit Gewaltinterventionszentren (GIZ) geben, von denen sich Täter verpflichtend betreuen lassen müssen.
 
Weitere Maßnahmen betreffen die Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung und von Gewalt im Namen der Ehre. Hier soll etwa auch die Möglichkeit zur Änderung der Sozialversicherungsnummer geschaffen werden, um den Opfern zu ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.
 

SPÖ fordert mehr Geld für Opferschutz und Täterarbeit

Die SPÖ hat nach der neuerlichen Präsentation des Gewaltschutz-Paketes durch die Regierung am Montag mehr Geld für Opferschutz und Täterarbeit gefordert. "Wir fordern als Sofortmaßnahme zwei Mio. Euro für Fraueneinrichtungen und eine Mio. Euro für Täterarbeit", so SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, die darüber hinaus "massive Personalprobleme" in der Justiz ortete.
 

"Staatsanwaltschaften sind krass unterbesetzt"

Oftmals würden Anzeigen daher nicht zur Anklage kommen. "Die Staatsanwaltschaften sind krass unterbesetzt", betonte Heinisch-Hosek, die befürchtete, dass sich die Personalsituation durch die angekündigten Einsparungen in allen Ressorts wegen der Steuerreform noch einmal verschärfen werde. Zudem reichten höhere Strafen allein nicht, um Gewalt zu verhindern. Unter anderem brauche es ausreichend Beratungsstellen, an die sich betroffene Frauen wenden können, oder auch Anti-Gewalt-Trainings für Täter.
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