Justizministerin Maria Berger (S) möchte den von der schwarz-blauen Regierung abgeschafften Wiener Jugendgerichtshof wiederbeleben.
Die europaweite Ausschreibung für das Projekt in der Baumgasse im dritten Wiener Gemeindebezirk startet nach Angaben der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Ende November. Laut Berger werden ab spätestens 2010 35 auf Jugendliche spezialisierte Richter an dem neuen Gericht arbeiten. Widerstand gegen das Projekt kommt nun jedoch von der ÖVP, die die nötige Gesetzesänderung nicht mittragen will.
Wieder Jugendgerichtshof geplant
Ursprünglich hätte in der
Baumgasse ein zweites Wiener Straflandesgericht entstehen sollen. Nach dem
Regierungswechsel und der Amtsübernahme durch SP-Ministerin Berger mutierte
das Projekt peu a peu zum neuen Jugendgerichtshof inklusive Jugendgefängnis.
Offizieller Arbeitstitel bei der BIG: "Justizzentrum Wien Baumgasse".
Wie Berger bei der Amtseinführung der neuen Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Helene Pigl, sagte, ist eine entsprechende Versorgung der Jugendlichen dort aus budgetären, personellen und Platzgründen nur schwer möglich. Daher werde der Jugendgerichtshof wieder eröffnet, kündigte die Ministerin an. Seine Schließung durch die schwarz-blaue Koalition war von der SPÖ stets bekämpft worden.
ÖVP lehnt Bergers Plan ab
Die ÖVP lehnt den Plan Bergers
allerdings ab. "Ich sehe diesen Bedarf nicht", deponiert VP-Justizsprecher
Heribert Donnerbauer gegenüber der APA. Wien brauche zwar ein neues
Gefängnis, aber keinen Jugendgerichtshof - zumal es einen solchen ja auch in
den anderen Ländern nicht gebe. Der nötigen Änderung des
Gerichtsorganisationsgesetzes will die ÖVP folglich nicht zustimmen.
Angesichts der nahenden Ausschreibung warnt Donnerbauer die Ministerin vor
einem Zwentendorf-Schicksal: "Wie wir alle wissen, hat Bundeskanzler Kreisky
es auch geschafft, ein Atomkraftwerk zu bauen und dann die Genehmigung nicht
zu bekommen. Gescheit ist das nicht."
Berger bleibt trotzdem bei ihrem Plan und betont, dass ein eigenständiger Jugendgerichtshof "ein echter Fortschritt" wäre. Sie verweist außerdem darauf, dass die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes 2009 oder 2010 nötig wäre. Sollte es bis dahin keine Mehrheit für das Projekt geben, wäre auch eine Regelung innerhalb der derzeitigen Strukturen ohne Gesetzesänderung möglich - etwa durch Ernennung eines für das Jugendgericht zuständigen Vizepräsidenten am bestehenden Wiener Straflandesgericht.