ÖGB

Teilerfolg für Verzetnisch - "Fristlose" zu spät

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Der frühere ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (S) hat im Streit um seine Entlassung im Zuge des BAWAG-Skandals nun einen ersten Teilerfolg errungen.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat den ÖGB wie erwartet zu einer Entschädigungszahlung verurteilt, weil die fristlose Entlassung des Präsidenten durch den ÖGB zu spät erfolgt ist, berichtet der "Standard" (Mittwoch-Ausgabe). Der ÖGB wird gegen das nicht rechtskräftige Urteil berufen. Noch offen ist die Entscheidung über die ebenfalls von Verzetnitsch eingeklagte Pensionsforderung an den Gewerkschaftsbund.

Der ÖGB hatte Verzetnitsch am 30. April 2006 gefeuert, nachdem die Stiftungen, Haftungen und Beziehungen des ÖGB zum US-Brokerhaus Refco aufgeflogen waren. Allerdings ist die Entlassung laut Urteil "verspätet erfolgt", weil "den handelnden Personen die Entlassungsgründe rund zwei Wochen vor dem Entlassungstag bekannt waren". Weil eine "Fristlose" aber unverzüglich erfolgen muss, verurteilte das Gericht den ÖGB zur Zahlung von 345.751 Euro an Verzetnitsch. Der ÖGB will berufen.

Außerdem müssen noch die offenen Gegenforderungen an Verzetnitsch geklärt werden: Der vom ÖGB angestrengte Schadenersatz-Prozess gegen Verzetnitsch sowie den früheren ÖGB-Finanzchef Günter Weniger und den früheren BAWAG-Vorstand geht im September in die zweite Runde. Es geht um elf Millionen Euro. In erster Instanz war der ÖGB gescheitert. Bis zur Entscheidung im Zivilprozess unterbricht das Arbeitsgericht auch den den noch unerledigten Teil des Verzetnisch-Verfahrens, in dem geklärt wird, ob dem Ex-Präsidenten eine ÖGB-Pension zusteht.

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