Rechtsschutzbeauftragte: Scharfe Kritik an WKStA

Telefon-Überwachung bei ÖSTERREICH war rechtswidrig

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Es ist ein echter Justiz-Krimi, den die weisungsfreie Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs, Prof. Dr. Gabriele Aicher, in ihrer 13 Seiten (!) langen Beschwerde gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft platzen lässt.

Bei der geplanten Handy-Überwachung bei Helmuth Fellner und ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner ist erstmals in der Zweiten Republik das in der Verfassung festgeschriebene Redaktions-Geheimnis gebrochen worden. Der Beschluss dazu sei eindeutig "RECHTSWIDRIG" erfolgt und absolut "UNZULÄSSIG" gewesen.

Die WKStA hatte am 30. September 2021 bei einem Einzelrichter des Wiener Landesgerichts eine Überwachung der Handys von ÖSTERREICH sowie Helmuth und Wolfgang Fellner beantragt, ohne die bei einem solchen Bruch des Redaktionsgeheimnisses zwingend erforderliche Genehmigung der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofs einzuholen. Der Einzelrichter hatte die Überwachung bereits am Folgetag - "rechtswidrig" - genehmigt.

Die Peilung der ÖSTERREICH-Handys sollte am 5. Oktober, 12.00 Uhr beginnen, erst um 13.30 Uhr hat die WKStA die Rechtsschutzbeauftragte informiert, dass ihr die Genehmigung der Rechtsschutzbeauftragten fehlte - und wollte sie nachträglich einholen. Doch diese Genehmigung wurde klar und eindeutig von der Rechtsschutzbeauftragten verweigert, weil - so ihre Begründung - "bei Wolfgang und Helmuth Fellner jeder Hinweis auf einen dringenden Tatverdacht fehlt".

Ein Bruch des in der Verfassung verankerten Redaktionsgeheimnisses wäre eine juristische "Todsünde" mit schwerwiegenden Konsequenzen für alle Beteiligten - bis zu den Staatsanwälten und der Ministerin.

"Gefahr für die Pressefreiheit"

In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ rechnet die Rechtsschutzbeauftragte mit der WKStA ab und sieht sogar die Pressefreiheit in Gefahr: „Wer den Rechtsstaat verritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit.“

Sogar die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, bestätigt diesen Rechtsbruch ihrer Behörde in einer Stellungnahme zur Vorlage an das Oberlandesgericht: „Aufgrund fehlender Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten ist konkrete Maßnahme nicht rechtmäßig im Sinne des § 140 Abs 1 Z 2 StPO angeordnet und bewilligt. Der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien ist daher rechtswidrig.“ Die Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten sei daher „berechtigt“, schreibt die WKStA und beantragt nun sogar selbst die Feststellung der Rechtsverletzung (durch das Oberlandesgericht).

Auch zu den Beschuldigungen gegen Wolfgang und Helmuth Fellner hat die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Prof. Dr. Gabriele Aicher, ganz klare Worte gefunden: "Anhaltspunkte für einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden Beschuldigten Wolfgang und Helmuth Fellner lassen sich insgesamt nicht finden", schreibt sie in ihrer Beschwerde gegen die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft. Und ganz eindeutig: Der angebliche Tatplan "erwähnt lediglich Chatnachrichten ohne tatbildmäßige Umstände auch nur anzusprechen."

"Dringender Tatverdacht lässt sich nicht einmal ansatzweise erschließen"

Zusammenfassend schreibt die höchste Juristin: "Ein dringender Tatverdacht lässt sich bei Helmuth und Wolfgang Fellner nicht einmal ansatzweise erschließen, wobei die Beweislage derartige Schlüsse auch nicht zu tragen vermögen."

Für 42 Stunden sollte rechtswidrig der Standort und die Standortbewegungen des Herausgebers einer österreichischen Tageszeitung überwacht werden. Die Justiz hätte damit den bisher schwersten Bruch des Redaktionsgeheimnisses in der Zweiten Republik begangen. 

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