Ein Mann, gegen den ein Verfahren wegen Terrorverdachts läuft, ist trotz Sicherheitsmaßnahmen bei Einladungen von Präsident und Kanzler erschienen.
Wie sicher sind Österreichs Politiker? Bei zwei Herbstveranstaltungen - eine beim Bundespräsidenten und eine beim Bundeskanzler - wurde laut Ö1 jüngst ein Mann eingeladen, gegen den beim Wiener Landesgericht ein Verfahren wegen Terrorismusverdachts läuft.
Palästinenser kommt zum Händeschütteln
Der
betroffene Palästinenser ist kein Unbekannter. Seine Organisation steht auf
der US-Terrorliste. Seit Frühjahr 2006 wird am Landesgericht gegen ihn auf
Basis einer Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt. Der
Vorwurf: Bildung einer terroristischen Vereinigung. Trotzdem war der Mann
offizieller Gast bei den hochrangigen Empfängen.
Bundespräsident Heinz Fischer und SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hatten zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan zu den Zusammenkünften eingeladen.
Glaubensgemeinschaft wusste das nicht
Die islamische
Glaubensgemeinschaft, die die Gästeliste erstellt hat, verweist darauf, dass
zu der Veranstaltung beim Präsidenten 170, beim Kanzler sogar 330 Personen
eingeladen wurden. Vor allem aber habe die Glaubensgemeinschaft keinen
Zugang zu Ermittlungsunterlagen des Gerichts oder des Verfassungsschutzes,
selbst auf Nachfrage würde man wegen des Datenschutzes keine Auskunft
bekommen.
Innenministerium beanstandete niemand
Die Einladungslisten gehen
prinzipiell an das Innenministerium zur routinemäßigen Überprüfung der
Personen. Die Liste für diese Veranstaltung kam aber ohne Streichungen von
Namen zurück, auch die betreffende Person wurde nicht beanstandet.
Unklar ist, ob und wer die Gästelisten im Innenministerium prüft. Anbieten würde sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das ja auch für Personenschutz verantwortlich ist. Und das - wie gesagt - die Anzeige gegen den betroffenen Palästinenser eingebracht hat und im Auftrag des Gerichts gegen den Mann ermittelt.
Darf Innenressort gar nicht prüfen?
Im Innenministerium hat
man zwar Schreiben plus Gästeliste erhalten, aber nicht mit der
Aufforderung, die Gäste zu überprüfen. Denn dafür gibt es laut Innenressort
keine Rechtsgrundlage im Sicherheitspolizeigesetz. Immerhin hätte man bei
der Feier im Bundeskanzleramt eine Zutrittskontrolle durchgeführt.
Passiert ist bei dem Empfang nichts.
Nichtsdestoweniger stellt sich die Frage, was all die neuen, umfangreichen Ermittlungsbefugnisse der Polizei zur Terrorbekämpfung bringen sollen, vom Lauschangriff über Videoüberwachung bis zur Onlinedurchsuchung mit Bundestrojanern, angesichts derartiger Fehler.