Für eine Änderung des Personenstands besteht laut Gericht kein Operationszwang.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat neuerlich einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem einer Transsexuellen die Änderung ihres Personenstands verweigert wurde, weil keine geschlechtsumwandelnde Operation durchgeführt worden ist. Das Höchstgericht verweist in dem aktuellen Erkenntnis auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach kein Operationszwang bestehe. Rechtsanwalt Helmut Graupner, der die Beschwerde für seine Mandantin eingebracht hatte, zeigte sich am Mittwoch in einer Aussendung erfreut.
Kein Operationszwang
Graupners Mandantin - eine
Mann-zu-Frau-Transsexuelle - hatte schon früher die Änderung der
Personenstandsurkunden und des Vornamens beantragt, was vom Innenministerium
mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass keine geschlechtsumwandelnde
Operation durchgeführt wurde, so der Rechtsanwalt. Der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) habe festgestellt, dass es keinen
Operationszwang gibt und die Bescheide des Ministeriums aufgehoben. Das
Innenministerium lehnte laut Graupner daraufhin die Anträge neuerlich mit
der gleichen Begründung ab, obwohl es an Urteile des Höchstgerichts gebunden
sei - Graupner wandte sich wieder an die Höchstgerichte.
Während ein entsprechendes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Rechtsanwalt zufolge noch anhängig ist, habe der VwGH nun mit einer "Blitzentscheidung" im "Eilverfahren" nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung entschieden.
Bescheid rechtswidrig
In dem Erkenntnis vom 17. Februar
unterstreicht der VwGH auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht
erforderlich ist, der Bescheid des Innenministeriums werde wegen
Rechtswidrigkeit aufgehoben. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass es sich
auch bei der vorangegangen Entscheidung des VwGH um eine "bindende"
gehandelt habe. "Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen
gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür
zum Nachteil der transsexuellen Frau", kritisierte Graupner.
Im Fall jener Transsexuellen, der eine Änderung des Personenstands seitens des Innenministeriums wegen einer fehlenden geschlechtsumwandelnden Operation verweigert worden war, gibt es nun eine Lösung. Die Änderung auf einen weiblichen Vornamen sowie des Geschlechts im Geburtenbuch seien mit Dienstag, 16. März, genehmigt worden, erklärte Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, am Mittwoch gegenüber der APA.
Meinungsänderung
Dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in
einem aktuellen Erkenntnis abermals einen Bescheid des Innenministeriums,
mit dem die Änderungen für die Transsexuelle verweigert worden waren,
aufgehoben hat, habe offenbar dazu "beigetragen, dass eine Meinungsänderung
eingetreten ist", meinte Gollia. Die Genehmigung sei heute, Mittwoch, an die
Betroffene geschickt worden, weiters sei die zuständige Magistratsabteilung
in Wien angewiesen worden, die Änderungen vorzunehmen. Auch die
Höchstgerichte habe man informiert.
Die entsprechenden Erkenntnisse der Höchstgerichte würden in Zukunft die Grundlage für die Entscheidungen bilden, betonte Gollia. Auf die Frage, ob dies bedeute, dass derartige Änderungen zukünftig einfacher für die Betroffenen sein werden und das Ministeriums nicht mehr eine Operation als Voraussetzung ansehe, meinte der Sprecher: Aus den Berufungsentscheidungen sei ersehbar, dass man davon abgegangen sei. Ob auf gesetzlicher Ebene etwaige Änderungen geplant seien, vermochte Gollia nicht zu sagen.