Die Behörden gehen auch gegen Adelsnamen vor, die nur so klingen.
Der Verfassungsgerichtshof geht gegen aufgrund des Adelsaufhebungsgesetzes von 1919 gegen Adelsnamen vor. Davon betroffen sind aber auch Namen, die nur nach Adel klingen. Immer wieder sind Österreicher von diesem Gesetz betroffen. Das prominenteste Beispiel dafür ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
Das Verbot gilt auch, wenn das "von" das Verbindungswort eines mehrgliedrigen Nachnamens (z. B. "X von Y") ist, entschied der VfGH gegen einen Beschwerdeführer im vergangenen Jahr, berichtet die "Presse".
Die Behörden lassen inzwischen auch fremdsprachige Namen ändern, die ein französisches "de" oder das ungarische "y" enthalten. In den Herkunftsländern sind allerdings beide Formen keine Hinweise auf einen Adelstitel. Wenn ein "de" verboten ist, kann das durchaus für das niederländische "van" gelten. Damit könnte Alexander Van der Bellens einen Teil seines Namens verlieren.