Die Oppositionsparteien stimmten gegen den Entwurf.
Das Islamgesetz hat grünes Licht im Verfassungsausschuss des Nationalrats bekommen. Die Abgeordneten der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP stimmten laut Parlamentskorrespondenz am Donnerstag für den umstrittenen Entwurf, die Oppositionsparteien dagegen. Zuletzt hatten die zuständigen Ministerien noch Änderungen eingebracht, die Übergangsfrist für ausländisch finanzierte Imame bleibt jedoch gleich.
Islamgesetz als Vorbild für Europa
SPÖ und ÖVP sind überzeugt, dass das neue Islamgesetz Modellcharakter für andere europäische Staaten haben könnte. Es sei auch gelungen, ursprüngliche Bedenken der islamischen Glaubensgemeinschaft weitestgehend auszuräumen, sagte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) im Ausschuss. Die Opposition blieb dennoch skeptisch, sie glaubt nicht, dass die Gesetzesbestimmungen so vollzogen werden können wie intendiert. Grüne und NEOS kritisieren außerdem, dass im Gesetz der Vorrang staatlichen Rechts vor Religionsrecht ausdrücklich hervorgehoben wird und man damit alle Muslime unter "Generalverdacht" stelle.
Opposition stimmt dagegen
FPÖ-Mandatar Harald Stefan sprach der Regierung zwar den "guten Willen" nicht ab, das Ziel, den radikalen Islam in Österreich zu unterbinden, wird seiner Ansicht nach aber mit den Bestimmungen nicht zu erreichen sein.
Der im Gesetzesentwurf verankerte Vorrang staatlichen Rechts stieß den Grünen auf. Dies schüre nur Misstrauen und wirke sich negativ auf das gesellschaftliche Klima aus, meinte deren Abgeordnete Alev Korun.
Jessi Lintl vom Team Stronach befürwortete, dass islamische Religionsgesellschaften ihre Glaubensgrundlagen künftig offen legen müssen und die Finanzierung des Kultusbetriebs aus dem Ausland verboten wird. Es sei aber fraglich, ob diese Bestimmungen tatsächlich durchgesetzt werden können.
NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak begründete die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion damit, dass zwei wesentliche Punkte nicht vollständig geklärt seien: die Frage der Auslandsfinanzierung und die Frage der Vereinsauflösung.