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Verordnung ist da: Das sind die Regeln für Weihnachten

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Die Regierung lässt zu Weihnachten und Silvester auch Ungeimpfte feiern.  

Der Lockdown für Ungeimpfte wurde zwar im Gegensatz zu den Regeln für Geimpfte am 13. Dezember nicht aufgehoben. Zu Weihnachten bekommen jetzt aber auch all jene Ausgang, die die Schutzimpfung bisher beharrlich verweigert haben – die Regierung will die ohnehin angeheizte Stimmung nicht noch weiter eskalieren. Für 4 Tage – 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember – dürfen auch Ungeimpfte im privaten Kreis feiern.

In der entsprechenden Novelle der Verordnung wurden Ausnahmen für Weihnachten und Silvester formuliert.

Verordnung ist da: Das sind die Regeln für Weihnachten
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Polizei kontrolliert im privaten Bereich nicht

Was Experten Sorgenfalten auf die Stirn treibt. Es gibt dabei keine genauen Regeln. Zwar ist die Zahl der Feiernden auf 10 Personen beschränkt für Tests, FFP2-Masken und Abstand gibt es aber nur Empfehlungen. Außerdem: Die Polizei wird im Privatbereich definitiv nicht kontrollieren. Das heißt: Wenn nicht gerade lautstark randaliert wird, können die Leute feiern, zu wievielt und wie sie es wollen.

Weihnachten: Bis zu 10 dürfen sich auch ohne Impfung treffen

  • Ausgang erlaubt: Auch Ungeimpfte dürfen zu Weichnachten raus. Am 24., 25. und 26. Dezember kommt zu den bekannten Ausnahmegründen (Arbeit, Besorgungen usw.) einer dazu: Ungeimpfte dürfen ihre Häuser/Wohnungen verlassen, um Weihnachten zu feiern.
  • 10 Ungeimpfte, 25 Geimpfte: Ist ein Ungeimpfter dabei, sind Feiern im privaten Kreis bis maximal 10 Personen erlaubt– ohne Regeln wie FFP2 usw. Sind alle geimpft, sind bis zu 25 Personen erlaubt.
  • In der Gastro 2G: Zutritt hier weiter nur für Geimpfte und Genesene.

Silvester: Sperrstunde um 23 Uhr fällt am 31. Dezember

  • Ungeimpfte „befreit“: Auch zu Silvester wird der Lockdown für Ungeimpfte aufgehoben – und zwar ebenfalls, um mit Verwandten und Freunden feiern zu gehen.
  • Bis zu 10 Personen: Und auch hier gilt: Feiern in Privatwohnungen und Häusern sind bis zu 10 Personen erlaubt – ansonsten gelten die Weihnachtsregeln.
  • Gastro. In der Gastronomie wird Sperrstunde von 23 Uhr am 31. aufgehoben, die Länder werden eigene Zeiten festlegen.
  • Ungeimpfte dürfen allerdings nicht in die Gastro: Es gilt die 2G-Regel.

Kinder: Ninja-Pass mit drei Corona-Tests in der Woche

  • Ninja-Pass: 12- bis 15-Jährige, die nicht (vollständig) geimpft sind, sollen mit dem aus der Schule bekannten Ninjapass Bereiche betreten dürfen, in denen 2G (geimpft, genesen) gilt: Gastro, Hotels, Therme und so weiter. Der Pass gilt auch für (ausländische) Urlauberkinder.
  • 3 Tests pro Woche: Damit der Pass gilt, sind drei Tests nötig, zwei PCR-Tests, wobei einer ohnehin schon für die Einreise benötigt wird, und ein Antigentest. In Ländern, wo PCR-Tests nicht breit verfügbar sind, reicht ein PCR-Test. In diesem Fall dann zwei Antigentests.

Einreisen: Scharfes "2G plus" oder Quarantäne

  • Neue Regeln: Österreich verschärft ab Montag, dem 20. Dezember die Einreiseregeln.
  • 2G Plus oder Drittstich. Nach Österreich dürfen künftig nur Reisende, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können. Sonst muss man in Quarantäne.
  • Quarantäne. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein negativer PCR-Test gemacht wurde. Sonst muss man 10 Tage in Quarantäne bleiben. 
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