Überraschende Wende in der Ibiza-Causa: Der U-Ausschuss soll nun doch in vollem Umfang kommen.
Der Ibiza-Untersuchungsausschuss kommt im vollen von SPÖ und NEOS verlangten Umfang. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und Dienstagabend bekannt gegeben. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrats, in dem Teile des Verlangens mit der Mehrheit von ÖVP und Grünen für unzulässig erklärt worden waren, sei rechtswidrig, so der VfGH.
Der Geschäftsordnungsausschuss könne die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit zwar feststellen, den im Verlangen bezeichneten Untersuchungsgegenstand aber nicht ändern (außer wenn alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder zustimmen), heißt es seitens des Höchstgerichts. Im vorliegenden Fall habe der GO-Ausschuss das verfolgte politische Anliegen selbst gewichtet und den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eigenständig gestaltet, was gegen die Verfassung verstoße.