Frist-Ende

NR-Wahl: Bis Mitternacht müssen die Bundeslisten eingereicht werden

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Erst die eingereichten Bundeslisten ermöglichen die Teilnahme an der Mandatsverteilung auf Bundesebene.

Wien. Heute Montag um 24.00 Uhr ist Einreichschluss für die Bundeslisten für die Nationalratswahl. Die Parlamentsparteien und die Grünen haben ihre Bundeswahlvorschläge bereits präsentiert. Auch die beiden ebenfalls österreichweit antretenden Parteien KPÖ und Wandel werden sie im Lauf des Montag bei der Bundeswahlbehörde abgeben.
 
Offen steht dies vom Gesetz her auch Parteien, die nur in einzelnen Bundesländern antreten. Denn Unterstützungserklärungen sind dafür nicht mehr nötig - haben die Bundeswahlvorschläge doch keine Relevanz für die Kandidatur oder die Stimmzettel. Sie sind nur die "Anmeldung" für die Teilnahme an der Mandatsverteilung auf Bundesebene. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Partei die Vier-Prozent-Hürde nimmt oder ein Direktmandat schafft.
 
Die 183 Nationalratsmandate werden auf drei Ebenen vergeben: In den 39 Regionalwahlkreisen, in den neun Bundesländern und die dann noch übrig gebliebenen auf Bundesebene. Die Bewerber für die Regionalwahlkreise und die Länder haben die Parteien bereits in den Landeswahlvorschlägen nominiert, die bis 2. August eingebracht werden mussten.
 
Viele Bewerber, die auf den Bundeslisten stehen, finden sich auch schon auf den Wahlkreis- und Landeslisten. Solche "vertikale" Mehrfachkandidaturen sind zulässig - und dienen vor allem auch der "Absicherung" für Bewerber, auf die eine Partei im Nationalrat nicht verzichten möchte. Schafft z.B. eine Partei in einem Regionalwahlkreis kein Mandat, kommt der dortige Kandidat bei guter Reihung auf der Bundesliste trotzdem zu einem. Verboten ist es aber, dass ein Bewerber in mehreren Bundesländern gleichzeitig antritt.
 
Wieviele Kandidaten einer Partei über die Bundesliste in den Nationalrat einziehen, lässt sich nur grob abschätzen. Denn das hängt nicht nur von der Stärke der Partei insgesamt ab, sondern auch vom Erfolg in den einzelnen Wahlkreisen und in den Ländern.
 
Die größeren Parteien - mit Ergebnissen an die bzw. über 20 Prozent - haben bei den letzten Wahlen zwischen sieben und neun Mandate über die Bundesliste besetzt. So entfielen 2017 acht der insgesamt 62 ÖVP-Mandate auf den Bund, bei der SPÖ sieben von 52 und bei der FPÖ neun von 51. Die zehn NEOS-Mandate gingen jeweils zur Hälfte an Bund und Länder, von den acht JETZT-Mandaten wurden drei über die Bundesliste besetzt. Die Grünen hatten von 2002 bis 2013 - bei Gesamtständen von 17 bis 24 - fünf bis sechs Bundesmandate.
 
Große Bedeutung hat natürlich Platz 1 auf der Bundesliste. Denn den hat der Spitzenkandidat. Deshalb steht bei der ÖVP Sebastian Kurz auf Platz 1, bei der SPÖ Pamela Rendi-Wagner, bei der FPÖ Norbert Hofer, bei NEOS Beate Meinl-Reisinger, bei den Grünen Werner Kogler und bei JETZT Peter Pilz.
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