Umstrittene EU-Richtlinie

Wasser: Grüne planen rechtliche Schritte

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Glawischnig: Klage beim Europäischen Gerichtshof als letzte Möglichkeit.

Die Grünen wollen gegen die umstrittene EU-Konzessionsrichtlinie, in der sie sowie andere Kritiker einen Versuch zur Privatisierung der Wasserversorgung über die Hintertüre sehen, rechtliche Schritte setzen. Zunächst werde man im EU-Hauptausschuss des Nationalrates am Freitag einen Antrag auf "bindende Stellungnahme" der Regierung einbringen. Damit wäre die Regierung verpflichtet, dafür einzutreten, Dienstleistungen wie die Wasserversorgung aus der Richtlinie herauszunehmen. In einem letzten Schritt behält sich Grünen-Chefin Eva Glawischnig auch die Einleitung einer Subsidiaritätsklage gegen die Richtlinie vor.

Die Grünen seien immer der Meinung gewesen, dass bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge nicht profit-orientiert organisiert werden sollten, sagte Glawischnig auf einer Pressekonferenz am Freitag. Dazu gehöre neben Bereichen wie Soziales oder Bildung eben auch die Wasserversorgung. Im EU-Hauptausschuss soll nun die Regierung verpflichtet werden, auf EU-Ebene für diese Interessen einzutreten. Glawischnig glaubt aber nicht daran, dass die Regierungsparteien - vor allem nicht die ÖVP - diesem Antrag zustimmen werde. Wenn dies nicht passiert, dann fehle der Regierung aber die Glaubwürdigkeit beim Thema Wasser.

Sollten alle Bemühungen nicht fruchten, und die Richtlinie letzten Endes doch beschlossen werden, will Glawischnig einen rechtlichen Hebel ausnutzen, um doch noch dagegen vorzugehen. Denn laut dem Vertrag von Lissabon stelle diese Richtlinie eine Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission bzw. einen "überschießender Eingriff" in die Rechte der Mitgliedsstaaten dar, so die Parteichefin. Dagegen könne man mit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgehen. Diese werde sie, wenn notwendig, dann auch im Nationalrat einbringen und hofft dabei auf eine Mehrheit. Möglich ist dies allerdings erst nach Beschluss der Richtlinie.

Den Vorwurf des Populismus - da die Richtlinie die Privatisierung der Wasserversorgung ja nicht dezidiert vorschreibt - wies sie zurück. Man sehe etwa bei den Krisenländern Portugal und Griechenland, dass die EU-Troika diese Länder dazu dränge, ihre Wasserversorgung zu privatisieren. Wenn man an die finanzielle Situation so mancher Gemeinde denke, dann könne man sich vorstellen, dass die Versuchung, über den Verkauf der Wasserversorgung Geld in die Budgets zu bringen, groß sei, sagte Glawischnig.

Und wenn zwingend eine EU-weite Ausschreibung bei derartigen Privatisierungen vorgeschrieben wird, dann könne man sich schon ausmalen, dass hier nicht lokale Versorger, sondern große Konzerne die Bestbieter sein werden. Das Ziel müsse sein, nicht nur die österreichische Wasserversorgung von dieser Richtlinie auszunehmen, sondern dass dies EU-weit geschieht, sagte Glawischnig.

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