In der Causa der inhaftierten Tierschützer wirft der Grüne 5 Beamten u.a. Amtsmissbrauch, Verleumdung und Freiheitsentziehung vor.
Im Fall der zehn inhaftierten Tierschützer hat der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, am Donnerstag Anzeige gegen die zwei Ermittler der "Soko Pelztier", gegen einen Wiener Neustädter Staatsanwalt und gegen zwei U-Richter erstattet. In der Sachverhaltsdarstellung wird diesen fünf Personen u.a. Amtsmissbrauch, Verleumdung, Freiheitsentziehung und Sachbeschädigung vorgeworfen. "Diesmal sitzt das Verbrechen auf der anderen Seite des Gerichtssaals", so Pilz.
Mafia-Paragraf ...
In der Anzeige wird u.a. die Anwendung des
Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) auf die
Aktivisten kritisiert. Die Tatbestandsmerkmale dieses Paragrafen, nämlich u.
a. unternehmensähnliche Organisation, erheblicher Einfluss auf die
Wirtschaft und Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen, sieht Pilz nicht
erfüllt.
... wird nicht begründet
Auf Grundlage des 278a habe die
Staatsanwaltschaft eine optische Überwachung der Aktivisten angeordnet.
Weder im entsprechenden Antrag der Soko noch im Beschluss der
Staatsanwaltschaft und anderen Anträgen seien die Tatbestandsmerkmale des
Paragrafen geprüft worden. In der Entscheidung erster Instanz sowie in dem
späteren Spruch des Oberlandesgerichts Wien sei die Begründung für die
Heranziehung des Paragrafen "nur recht oberflächlich und unvollständig" bzw.
"lückenhaft" erfolgt. Hinsichtlich mancher Beschuldigter liege laut Pilz ein
"schwerer Begründungsmangel" des OLG vor.
Überwachung ausgeufert
Auch bei den Überwachungsmaßnahmen
sei es zu Rechtsverletzungen gekommen. Der dringende Tatverdacht, der für
eine inhaltliche Überwachung vorliegen muss, sei in vielen Beschlüssen
"entweder erst gar nicht behauptet oder nicht ausreichend begründet" worden.
Zudem seien die Observationen ausgeufert und Peilsender auf Fahrzeugen
rechtswidrig installiert worden.
Anfalls-Bericht
Weiters habe ein Wiener Kriminalbeamter in einem
"Anfalls-Bericht" wegen Verdachts eines schwerwiegenden Verbrechens
erstellt, mit dem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht,
nicht unschuldig strafrechtlich verfolgt zu werden, verletzt worden seien.
In dem Polizei-Bericht ist laut den Grünen von "Missfallensbekundungen" in
Internetforen die Rede. Bei einer dieser Web-Erklärungen handelt es sich der
Anzeige zufolge allerdings um einen Aufruf, der sich inhaltlich mit einer
Presseaussendung der Grünen Alternativen Jugend deckt. Dies seien keine
strafbaren Handlungen, deshalb habe es auch keinen Anlass zur Erstattung
eines Anfalls-Berichts gegeben, heißt es in der Darstellung der Grünen.
"Bösartige Schlampereien"
Einen U-Richter oder
Staatsanwalt anzuzeigen, sei laut Pilz ein Ausnahmeschritt. In dieser Causa
habe es aber derart "bösartige Schlampereien" gegeben, dass "diese Leute aus
gutem Grund selbst vors Gericht gehören". Schließlich müsse man NGOs
schützen und die Bürger "vor solchen Staatsanwälten und Polizisten"
bewahren. Pilz sprach erneut von einem "politischen Hintergrund, der den
Namen ÖVP trägt".