Belangt werden soll Kickl diesmal ausnahmsweise nicht wegen Verletzung der Maskenpflicht.
Wien. Die FPÖ fühlt sich in Sachen Corona-Informationspolitik ungerecht behandelt. Einerseits gibt es erneut ein Auslieferungsbegehren gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl - diesmal wegen Aussagen zu medikamentöser Coronabehandlung nach dem Arzneimittelgesetz. Andererseits habe das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine Sachverhaltsdarstellung zur Impfkampagne der Regierung nicht weiter verfolgt, so Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bei einer Pressekonferenz.
Belangt werden soll Kickl diesmal ausnahmsweise nicht wegen Verletzung der Maskenpflicht. Vielmehr soll er nach Ansicht der Ärztekammer Niederösterreich "Laienwerbung" betrieben haben. Im Rahmen seines "Plan B" hatte er zur Bekämpfung von Corona statt der Fokussierung auf die Impfung eine frühzeitige medikamentöse Behandlung empfohlen und auf Beispiele in anderen Ländern verwiesen. Unter anderem hob er auch das umstrittene Anti-Wurmmittel Ivermectin hervor.
Kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Umgekehrt habe das BASG bei einer Sachverhaltsdarstellung der FPÖ zur Regierungs-Impfkampagne keinen Grund zum Einschreiten gesehen, kritisierte Belakowitsch. In der Kampagne seien etwa durch Bilder von Kindern, die ältere Menschen umarmen, suggeriert worden, dass durch die Kinder-Impfung deren Großeltern geschützt werden. Auch andere Slogans der Kampagne seien falsch gewesen, meinte Belakowitsch - das BASG aber keinen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen.
Die derzeitigen Corona-Maßnahmen der Regierung müssten beendet werden, forderte die FPÖ-Politikerin erneut. "Corona ist vorbei, Corona ist durch." Es brauche daher auch keine neue Verordnung mehr. Wenn etwa Krankenhäuser für den Besuch von Personen Regeln vorgeben wollen, könnten bzw. sollten sie diese selbst festlegen. "Da hat niemand ein Problem damit."