Der Verfassungsgerichtshof hat ihre Wahlanfechtung zurückgewiesen und ihre Kampagne als Akt der Wiederbetätigung erkannt.
Die Welser Bürgerliste "Die Bunten", die von der Gemeinderatswahl im Herbst 2009 wegen der Gefahr der NS-Wiederbetätigung ausgeschlossen wurde, hat sich am Mittwoch mit einer "Todesanzeige" aus der Kommunalpolitik verabschiedet. Er sehe sich "aus rechtlichen Gründen gezwungen, sämtliche Aktivitäten der Bürgerliste per sofort einzustellen", so Listen-Chef Ludwig Reinthaler.
Wahlanfechtung abgewiesen
Diese Entscheidung dürfte auf das
Urteil des Verfassungsgerichtshofes, der die Wahlanfechtung der "Bunten" am
vergangenen Freitag abgewiesen hat, zurückzuführen sein. Die
Verfassungsrichter befanden, der Ausschluss der Liste von der Wahl am 27.
September 2009 sei zurecht geschehen. Sie bewerteten das Vorhaben der
"Bunten", mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt
der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der
Landeswahlbehörde recht.
In Nazi-T-Shirts nach Mauthausen
Zuletzt war die Bürgerliste mit
der Affäre um Nazi-T-Shirts in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in die
Schlagzeilen gekommen. Auf Fotos zeigten sich Kandidaten mit einschlägigen
T-Shirts - beispielsweise "Ich habe Bock auf Nazis" und beim Hitlergruß.
Noch am vergangenen Mittwoch hatte Reinthaler angekündigt: "Wir, die Welser
Bürgerliste, werden Frau
(Barbara) Rosenkranz bei der Bundespräsidentenwahl empfehlen."