"Knie-Affäre"

Westenthaler muss nicht vor Gericht

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Ihm wurde vorgeworfen, dass er einen Polizisten angefahren habe.

Dem ehemaligen BZÖ-Chef Peter Westenthaler bleibt ein zweiter Strafprozess erspart. Die Staatsanwaltschaft Wien hat fast exakt zwei Jahre, nachdem der Politiker nach einem Fußballmatch während der Europameisterschaft in Wien beim Ausparken einem Polizisten gegen das Knie gefahren war, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen die Staatsgewalt eingestellt. Das gab die Anklagebehörde am Mittwochabend in einer Presseaussendung bekannt.

Verurteilung in Prügelaffäre
Ausschlaggebend für die Verfahrenseinstellung war die mittlerweile rechtskräftige Verurteilung Westenthalers in der sogenannten orangen Prügelaffäre: Weil der BZÖ-Politiker vor Gericht bestritten hatte, seinem Leibwächter den Auftrag erteilt zu haben, den seinerzeitigen Pressesprecher der früheren Justizministerin Karin Gastinger unsanft aus einem Lokal zu entfernen, wurde Westenthaler im Juni 2009 auch in letzter Instanz wegen falscher Zeugenaussage schuldig erkannt. Der OGH reduzierte die ursprüngliche Bewährungsstrafe von neun auf sechs Monate.

"Liegen einem Beschuldigten mehrere strafbare Handlungen zur Last und ist eine Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt, muss das Gericht bei einem neuerlichen Schuldspruch wegen der weiteren Straftat, die vor Rechtskraft dieses Urteils begangen wurde, auf dieses Urteil Bedacht nehmen und allenfalls eine Zusatzstrafe verhängen. Ist zu erwarten, dass der weitere Schuldspruch auf die Höhe der bisher ausgesprochenen Strafe keinen Einfluss hat, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einzelner Tatvorwürfe gemäß § 192 Strafprozessordnung absehen", erläuterte die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung an die Medien, weshalb aus verfahrensökonomischen Gründen von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung des Politikers Abstand genommen wird.

"Keine Zusatzstrafe"
Beim Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt liegen nach Ansicht der Anklagebehörde diese Voraussetzungen vor, "weil selbst im Falle eines neuerlichen Schuldspruches keine Zusatzstrafe ausgesprochen werden würde".

Westenthaler war am 16. Juni 2008 darauf erpicht gewesen, möglichst rasch vom Parkplatz P5 unweit vom Ernst-Happel-Stadion zu kommen, nachdem Österreich gegen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft eine 0:1-Niederlage bezogen hatte. Diesem Unterfangen stand jedoch die Staatskarosse mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel im Weg, die Westenthaler an der unverzüglichen Heimfahrt hinderte.

Berührte angeblich Knie des Beamten
Westenthaler soll das Passieren der Kolonne zu lange gedauert haben. Er soll links abgebogen sein, obwohl ihm ein Uniformierter im Weg stand. Angeblich berührte er mit seinem Fahrzeug das Knie das Beamten, was Westenthaler stets bestritten hatte. Er habe den Parkplatz "einwandfrei und ohne Probleme verlassen", betonte der Ex-BZÖ-Obmann.

Der ursprünglich ebenfalls geäußerten Vorwurf der Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Tatbestandsmäßigkeit schon vor längerem fallen gelassen, "weil die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches nicht vorliegen", wie die Behörde nun bekanntgab

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