Das sagt ÖSTERREICH

Straffällige Asylwerber sofort abschieben!

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Ein Kommentar von oe24-Chefredakteur Niki Fellner.

Der tragische Mordfall von Wr. Neustadt löst erneut eine hitzige Diskus­sion um kriminelle Asylwerber in Österreich aus. Diese Debatte müssen wir ohne Schaum vor dem Mund, aber dennoch in ­aller Härte führen. Die Gesetzgebung zu Abschiebungen in Österreich gehört dringend verschärft.

Gegen den mutmaßlichen Täter gab es acht (!) Anzeigen wegen Köperverletzung, sexueller Belästigung, Diebstahl und Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz. Zweimal wurde der syrische Asylwerber rechtskräftig verurteilt. Und dennoch konnte Yazan A. nicht abgeschoben werden, weil er kein „schwerwiegendes Verbrechen“ (Vergewaltigung, Tötungsdelikt) begangen hat. Stattdessen werden bei uns Asylwerber abgeschoben, weil sie „nicht schwul genug“ sind. Diese Rechtsprechung ist nicht nur absurd. Sie ist in höchstem Maße gefährlich.

Volle Härte des Gesetzes 
gegen kriminelle Asylwerber

Selbstverständlich darf man nicht alle Asylwerber über einen Kamm scheren. Selbstverständlich gibt es viele, die sich in Österreich gut integrieren und sich sehr wohl an unsere Gesetze halten.

Aber: Bei kriminellen Asylwerbern braucht es die volle Härte des Gesetzes. Und die muss heißen: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung gehört sofort abgeschoben – ohne lange Verfahren. Wer mehrmals ­angezeigt wird, gehört in Schubhaft. Wer bei uns kriminell wird, der hat sein Recht auf Asyl verwirkt. Das hat nichts mit rechts oder links zu tun, sondern das sollte in unserer Gesellschaft Grundkonsens aller Parteien sein.

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