Ein Kommentar von oe24-Chefredakteur Niki Fellner.
In sozialen Medien werden mittlerweile im Tagesrhythmus neue, völlig abstruse Behauptungen und Diffamierungen in die Welt gesetzt. Zielscheibe dieser Schmutzkübel-Attacken ist derzeit vor allem ÖVP-Chef Sebastian Kurz (aber auch die anderen Parteien bekommen ihr Fett ab).
Das Muster ist immer gleich: Erst wird (meist anonym) angepatzt, dann werden diese Anschuldigungen auf Facebook, Twitter und Co. völlig ungeprüft weiterverbreitet.
Nur drei Schmutz-Beispiele der letzten Woche: Ein selbst ernannter „Aufdecker“ setzt ohne jegliche Beweise Drogengerüchte auf einer ominösen Online-Plattform (registriert zwischen der Schweiz und Panama) in die Welt, die im Standard-Forum dann von Dutzenden anonymen Postern munter weitergesponnen werden. Ein Rechtsradikaler verbreitet auf einem Neonazi-Blog abartige Verschwörungstheorien, die hundertfach geteilt werden. Der Tiroler SPÖ-Chef postet ein Fake-Mail auf Twitter, und die Twitteria diskutiert aufgeregt darüber, ob die Vorwürfe darin nicht doch stimmen.
Spätestens jetzt drängt sich die Frage auf, was unsere Schläfer-Justiz gegen diese Diffamierungskampagnen eigentlich unternimmt. Derzeit scheint es so, dass jeder völlig ungestraft (falsche) Gerüchte im Internet verbreiten kann, ohne dass ihm eine Strafe droht. Wie weggetreten die Staatsanwaltschaft ist, zeigt sich im Fall des Ibiza-Videos (das uns diesen Wahlkampf ja eingebrockt hat): Mehr als zwei Monate (!) nach Auffliegen des Skandals wurde der Drahtzieher des Videos, der Wiener Anwalt M., noch nicht einmal einvernommen!