"Schlechte Situation"

Zu wenig Personal für Korruptionsbekämpfung

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Korruptionsstaatsanwaltschaft ist trotz neuer Aufgaben unterbesetzt.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist derzeit mit sieben Staatsanwälten besetzt. "Personell sieht die Situation schlecht aus. Dass das für die Korruptionsbekämpfung in Österreich nicht ausreicht, ist für jeden einsichtig" sagte der Chef der Behörde, Walter Geyer, am Mittwochabend im erstmals abgehaltenen "Wiener Rechtssalon" der Rechtsanwaltskammer Wien.

Vollbesetzung
40 Staatsanwälte seien seiner Behörde zugesagt, erinnerte er. Auch in der Schweiz seien 40 Staatsanwälte - und 20 Experten - in der landesweiten Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig. Auf die Frage, wann diese "Vollbesetzung" in Österreich erreicht werden könnte, ging er nicht ein. Aber die Ausbildung sei langwierig, man könne nicht "schlagartig" 40 Neue hereinholen.

Wirtschaftskriminalität
Ab 1. September soll seine Behörde auch für Wirtschaftskriminalität zuständig sein und nicht mehr wie jetzt nur für "Beamtenkorruption". Dabei soll sie aber erst bei Schäden über fünf Millionen Euro eingreifen. Kleinere Delikte fallen weg. "Bisher war jede Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei uns", erinnert Geyer. Künftig soll sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft nur mehr um Fälle von öffentlichem Interesse kümmern.

Kleinkorruption
Geyer geht davon aus, dass die Kleinkorruption von Beamten in Österreich kein großes Problem ist. In Österreich sei Korruption zwar für 47 Prozent der Bevölkerung ein Thema. In der EU liege man damit aber an fünftbester Stelle. In anderen Ländern sei die Bestechlichkeit für bis zu 90 Prozent der Menschen ein Thema. In manchen Ländern "verkaufen Polizisten Kreuzungen, an denen man besonders gut verdient", das sei in Österreich undenkbar, so Geyer.

Lobbying
Manchmal könne die Grenze zwischen Korruption und Lobbying verschwimmen, deutet Geyer an. "Früher ist ein Kuvert übergeben worden. Heute schreibt man 'Beratertätigkeit' drauf". Die Lacher hat er mit dem Nachsatz auf seiner Seite: Probleme gebe es, "wo unklar ist, was eigentlich die Leistung war".

Kronzeugenregelung
Geyer ist auch ein klarer Befürworter der Kronzeugenregelung, die seit 1. Jänner gilt. Wer Delikte an denen er selber beteiligt ist anzeigt, kann demnach mit Strafmilderung rechnen. Das helfe der Wahrheitsfindung und breche die Enge Bindung zwischen Bestechendem und Bestochenem auf. Schon bisher seien Geständnisse strafmildern, von einem "Kopfgeld" könne man nicht sprechen. Allerdings hält Geyer auch nichts vom US-amerikanischen System, wonach der Kronzeuge über die Strafmilderung hinaus "finanzielle Anreize" erhält.

Kritik an der Kronzeugenregelung äußerten hingegen in der Diskussion Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien und Markus Heidinger, Partner der Kanzlei Wolf Theiss. Auer sprach von "Vernaderung", die Regelung sei "mit Argusaugen zu Beobachten". Die Wortmeldungen aus dem Publikum bewerteten die Kronzeugenregelung aber durchwegs positiv.

In den ersten drei Wochen 2011 habe sich noch kein Kronzeuge gemeldet, sagt Geyer auf Nachrage. Das müsse sich erst einspielen.

2010 habe es rund 2.100 Anzeigen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, knapp die Hälfte sei an örtlich zuständige Staatsanwaltschaften weitergegeben worden. In rund 60 Fällen sei bei Gericht Anklage erhoben worden. Typischerweise dauere es etwa ein halbes Jahr von einer Anzeige bis zu einer Anklage.d

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