Militärhunde rückten nach der tödlichen Attacke auf einen Hundeführer in der Jagdkommando-Kaserne Flugfeld in Wiener Neustadt ins Blickfeld. Das Bundesheer bildet seit vielen Jahren im Militärhundezentrum in Kaisersteinbruch aus.
Die Schäferhunde im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch gehorchen den Hundeführern aufs Wort. Das betonte Otto Koppitsch, Leiter des Militärhundezentrums, Ende November im Rahmen eines Medientermines in Kaisersteinbruch. "Das Wesen muss zu 100 Prozent passen", sagte er. Die Tiere werden demnach "nach Wesen, Gesundheit und Leistung ausgewählt", ausgebildet und jährlich überprüft. Während Rottweiler in Kaisersteinbruch vom Heer selbst gezüchtet werden, werden Schäferhunde meist im Alter von rund einem Jahr angekauft. Dabei entscheide eine Kommission, ob die Tiere für den Dienst beim Militär geeignet seien, sagte Michael Kreiner, oberstes Fachorgan des Veterinärwesens beim Bundesheer.
Die Tiere sind einem Hundeführer zugeordnet, mit dem sie zusammenpassen. Hundeführer und Hunde seien tagtäglich miteinander unterwegs und würden einander gut kennen. Die Ausbildungen zum Schutzhund und zum Spürhund dauern jeweils 13 Wochen, erläuterte Kreiner. Für das Jagdkommando seien die Anforderungen an die Hunde besonders hoch, so Koppitsch. Die Tiere müssten noch intensiver trainieren und vor allem teamfähig sein. Es werde in der Ausbildung zum Schutzhund mit dem Beutetrieb der Tiere gearbeitet, Aggressivität spiele keine Rolle. "Wir suchen das Wesen der Tiere so aus, dass wir keine Hunde haben, die über eine Trieblage verfügen, die man im Einsatz nicht steuern kann", sagte Koppitsch. Ein übermäßig aggressiver Hund würde die Abschlussprüfung demnach nicht bestehen.
Nachdem die Hunde die Abschlussprüfung geschafft haben und in den Dienst treten, werden sie laut Koppitsch weiter jährlich überprüft. Eine Kommission reise dann quer durch Österreich und überprüfe bei allen Dienststellen das Wesen, die Gesundheit und die Leistung der eingesetzten Vierbeiner. Danach werde entschieden, ob das Tier ein weiteres Jahr im Dienst bleiben kann, nachgeschult oder ausgeschieden werden muss.
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