Der frühere Innenminister Ernst Strasser ist wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "eindeutig erfüllt".
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Der frühere Innenminister Ernst Strasser ist wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "eindeutig erfüllt".
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