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Sozialrabatte

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Online über oe24.TV


1. Allgemeines

Diese Social-PR gelten für den von der A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, (in der Folge: „A.Digital“) gestalteten Fernsehsender oe24 TV.

2. Rechtliches

Aufgrund von § 45 Abs 2 Z 2 und 3 AMD-G ist es A.Digital gestattet, neben herkömmlicher, kommerzieller Werbung, Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit und kostenlose Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken auszustrahlen, welche nicht in die höchstzulässige Dauer der Werbezeit einzurechnen sind. 2.1 Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit müssen einem nichtkommerziellen, im allgemeinen Interesse liegenden Zweck dienen (z.B. Informationskampagne eines Vereins gegen Atomenergie) und können gegen Entgelt ausgestrahlt werden. Die Beiträge verfolgen nicht kommerzielle Ziele in Form der Werbung, sondern schaffen durch fernsehgerechte Aufbereitung von Information ein Problembewusstsein hinsichtlich aktueller Fragestellungen in Bereichen wie Gesundheit, Kultur, Umwelt udgl. 2.2 Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken (z.B. Spenden für die Hochwasser-Opfer) sind stets kostenlos.

3. Ziel

A.Digital will mit diesen Aktivitäten ÖsterreicherInnen auf aktuelle Themen des In- und Auslands aufmerksam machen, informieren und zur Diskussion anregen bzw. zur Mithilfe auffordern. A.Digital versteht sich diesbezüglich gegenüber der Öffentlichkeit als Themenlieferant und Initiator gesellschaftlicher Entwicklungen auf sozialem und kulturellem Gebiet.

4. Preise

Da Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit laut Gesetz keine kommerziellen Anliegen verfolgen dürfen, werden sie daher nicht in die gesetzlich bestimmte Werbezeit eingerechnet. A.Digital ist daher in seiner Preisgestaltung frei und setzt sie deutlich unter jenen für herkömmliche Werbung an. Der Preis pro Sekunde für Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit liegt bei 40% des Preises für kommerzielle Spots. Kundenrabatte, Agenturprovisionen sowie sonstige Vergünstigungen werden dafür nicht gewährt. Die Werbeabgabe beträgt 5% vom Werbewert.

5. Abwicklung

A.Digital entscheidet nach Vorlage eines Konzepts sowie eines Treatments, ob der Spot die Kriterien eines Beitrages im Dienst der Öffentlichkeit bzw. eines Spendenaufrufes zu wohltätigen Zwecken erfüllt.

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