Keine Ausweiskontrolle

13-Jähriger entjungfert: Sexarbeiterin vor Gericht

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Ein 13jähriger ließ sich von einer rumänischen Sexarbeiterin entjungfern. Diese steht jetzt vor Gericht, da sie das wahre Alter des Jungen nicht überprüft hatte. 

Basler Strafgericht: Eine 23-jährige Prostituierte steht vor Gericht, weil sie im September 2020 einen 13-Jährigen entjungfert hat. Zu keinem Zeitpunkt habe die Sexarbeiterin einen Ausweis verlangt. 

Falsche Altersangabe 

Der Anklageschrift zufolge soll der 13-Jährige die Prostituierte auf einer Inseratenseite angeschrieben und einen Termin vereinbart haben. Der Preis: Zehn Minuten für 75 Franken. Der 13-Jährige betrat das Bordell an der Mattenstraße, ein Freund wartete an der Bushaltestelle. Die Prostituierte wurde angesichts des jung ausschauenden Buben stutzig und erkundigte sich nach seinem wahren Alter, worauf dieser beharrte, er sei 18 Jahre alt. 

Kein Ausweis 

Die Beschuldigte glaubte dieser Antwort nicht so richtig und fragte mehrmals nach. Der 13-Jährige überreichte ihr daraufhin den vereinbarten Betrag. Zu keinem Zeitpunkt verlangte die damals 22-jährige Prostituierte einen Ausweis. Die Rumänin brachte den Jungen auf ein Zimmer und es kam zum Geschlechtsverkehr. Die Frage, ob er noch Jungfrau sei, bejahte er. Kurz darauf verlie0 der Junge das Bordell und geriet prompt in eine vorbeifahrende Polizeipatrouille. 

Möglicher Schuldspruch 

Im Falle eines Schuldspruchs beantragt die Staatsanwaltschaft für die 23-jährige Beschuldigte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, sowie einen obligatorischen Landesverweis von fünf Jahren. 

 

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