Gerichtsurteil: Die grausamen Mörder hatten ihre Opfer lebendig begraben.
Wegen eines besonders grausamen Mordes an einem Homosexuellen-Paar sind zwei Franzosen zu jeweils 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht im westfranzösischen Bourges lehnte es am Donnerstagabend aber ab, eine Mindesthaftstrafe von 22 Jahren festzusetzen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Damit können die Männer nun bei guter Führung deutlich früher entlassen werden.
Die 39 und 54 Jahre alten Täter hatten die Homosexuellen vor zwei Jahren zunächst entführt und sie dann bei lebendigem Leib am Ufer der Loire eingegraben - gefesselt und in sitzender Haltung. Die Obduktion ergab, dass die Männer qualvoll erstickt waren. Die Motive blieben auch nach der viertägigen Verhandlung unklar.
Die Täter bestritten Schwulenfeindlichkeit als Beweggrund. Einer von ihnen machte Beziehungsprobleme zu seiner Freundin geltend, der Schwester eines der Opfer. Ein Verteidiger sagte, es sei um Geld gegangen. Die Verteidigung räumte aber ein, diese Motive seien für einen so grauenvollen Mord wenig überzeugend.